Simon Rock: „Die NRW-Finanzverwaltung ist Vorreiterin in Sachen ‚Digitalisierung’“

Zur Großen Anfrage der FDP-Fraktion zur Digitalisierung der Finanzverwaltung

Portrait Simon Rock

Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenige Monate nach dem Gang in die Opposition hat die FDP diese Große Anfrage gestellt. Im Detail ist es erstaunlich, was Sie, Herr Witzel, von der Landesregierung wissen wollen.

Sie fragen etwa nach dem Stellenwert der Digitalisierung der Finanzverwaltung in den vergangenen Jahren. Ich finde es einigermaßen bemerkenswert, dass Sie diese Frage nach fünf Jahren Regierungsbeteiligung nicht selbst beantworten können.

Dennoch möchte mich bei Ihnen und Ihrer Fraktion für die Anfrage bedanken. Sie gibt dem Parlament die Möglichkeit, über dieses wichtige Thema zu debattieren.

Insbesondere möchte ich mich jedoch bei der Landesregierung und dem Finanzministerium für die umfangreiche Antwort bedanken, die neben dem intensiven Tagesgeschäft der vergangenen Monate erstellt wurde.

Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt ganz eindeutig auf: Die Digitalisierung der Finanzverwaltung hat in Nordrhein-Westfalen einen großen Stellenwert. Unsere Finanzverwaltung ist bereits Vorreiterin bei der Digitalisierung, und wir werden hier als schwarz-grüne Koalition weiter voranschreiten. Die Digitalisierung ist dabei für uns kein Selbstzweck. Sie dient vielmehr einer leistungsfähigen und bürgerfreundlichen Finanzverwaltung und dem effizienten Einsatz von Ressourcen.

Selbstverständlich ist es keine Aufgabe, die nur NRW betrifft. Daher ist es gut und richtig, dass die Softwareentwicklung seit dem Jahr 2005 über die Bundesländergrenzen hinweg im bundesweiten Vorhabenkonsens erfolgt. Aus diesem Vorhabenkonsens heraus wurde bereits eine Vielzahl der Fachverfahren der Finanzverwaltung digitalisiert. So werden die Beschäftigten bereits heute bei fast allen Bearbeitungsprozessen digital unterstützt. Von dieser Kooperation profitiert Nordrhein-Westfalen enorm und leistet auch selbst einen ganz wichtigen Beitrag für digitalisierte Finanzverwaltungen in ganz Deutschland.

Das wohl bekannteste Konsensverfahren ist ELSTER. Über dieses ist es den steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern schon seit Jahren möglich, bezüglich zahlreicher Steuerarten online mit ihrem Finanzamt zu kommunizieren, Steuererklärungen komplett digital abzugeben und seit Kurzem auch Steuerbescheide digital zu empfangen – wenn sie es denn möchten. Ich glaube, man kann sagen, man würde sich diesen Digitalisierungsgrad auch bei anderen Behördengängen wünschen. Insofern leistet ELSTER einen relevanten Beitrag zur Umsetzung des OZG.

Dass ELSTER bei den Bürgerinnen und Bürgern in NRW gut ankommt, zeigt nicht nur die stetig wachsende Anzahl an Steuererklärungen, die über diesen Weg eingereicht werden – wir haben es in der Antwort gelesen –, sondern es wird auch durch die Ergebnisse externer Befragungen deutlich. Diese stellen der digitalisierten Finanzverwaltung sehr gute Zeugnisse aus. Zuletzt wurde im Jahr 2022 auch die elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung über ELSTER realisiert.

Selbstverständlich zeigt das Beispiel „Grundsteuer“ auch deutlich die noch nicht genutzten Digitalisierungspotenziale auf. Doch ohne ELSTER wäre die Grundsteuerreform kaum zu stemmen gewesen. Gestatten Sie mir dazu eine Bemerkung: Auch bei den Grundsteuermodellen in anderen Bundesländern sind die Probleme nicht wesentlich kleiner.

Neben Prozessen, die im Auftrag der Finanzverwaltung von IT.NRW betrieben werden, steht der Finanzverwaltung auch ein eigenes Rechenzentrum zur Verfügung, das in den vergangenen Jahren modernisiert wurde. Auch hier ist die hohe Priorität der Digitalisierung in der Finanzverwaltung zu erkennen.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und Grüne vorgenommen – ich zitiere –, die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung durch digitale Kooperation, sichere und gemeinsame Datensysteme, Nutzung der elektronischen Steuerakte und verstärkten Einsatz von KI weiter zu stärken.

Hierzu ist ein höherer Automatisierungsgrad in der gesamten Finanzverwaltung und bei der Bearbeitung von Steuerfällen zu erreichen. Davon werden nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern insbesondere auch die gesamte Finanzverwaltung selbst profitieren.

Es reicht aber nicht, Automatisierung als Ziel vorzugeben. Die Finanzverwaltung muss auch ihre Beschäftigten mitnehmen und das Angebot an spezifischen Fortbildungen konsequent ausbauen.

Nicht zuletzt steht und fällt das Bemühen um eine verstärkte Digitalisierung mit der IT-Ausstattung der Verwaltung. Hier gilt es, weiter zu investieren – auch in Software im Bereich der Steuerfahndung. Denn gerade hier gilt: Jeder Euro, den wir investieren, kann dazu beitragen, die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen, die Steuergerechtigkeit zu festigen und nebenbei zusätzliche Einnahmen für das Land zu generieren.

Wir können festhalten: Die NRW-Finanzverwaltung ist Vorreiterin in Sachen „Digitalisierung“.

(Ralf Witzel [FDP]: Im Vergleich zu wem?)

Damit das auch so bleibt, ist in den nächsten Jahren noch eine Menge zu tun.

(Ralf Witzel [FDP]: Vorreiterin im Vergleich zu wem?)

– Vorreiter im Vergleich zu anderen Behörden; das hatte ich eben ausgeführt. Ich glaube, da stimmen Sie mir auch zu.

Ich habe auch wahrgenommen, dass sich die FDP innerhalb der letzten Landesregierung die Digitalisierung insgesamt und die Digitalisierung der Behörden abseits der Finanzverwaltung auf die Fahnen geschrieben hatte.

Die Finanzverwaltung muss sich wirklich nicht verstecken, und damit das auch so bleibt, werden wir Grüne die Bemühungen selbstverständlich weiterhin intensiv begleiten und unterstützen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Mehr zum Thema

Haushalt & Finanzen