Kommunalinfo: Zustandsbericht Straßenbrücken in Verantwortung von Straßen.NRW

Portrait Martin Metz

Wie der Presse zu entnehmen ist, hat unser GRÜNER Verkehrsminister Oliver Krischer einen umfangreichen Zustandsbericht zu den Brückenbauwerken an Straßen veröffentlicht, die in der Verantwortung des Landes bei Straßen.NRW liegen. Es gibt viele Straßenbrücken mit Erneuerungs- oder Ersatzbedarf. Wenn Bund und Land die Prioritäten richtig setzen, ist das zu bewältigen.

Zum einen geht es darum, unser Verkehrsnetz funktionsfähig zu halten, um Einschränkungen für Bevölkerung und Wirtschaft möglichst zu vermeiden. Wir GRÜNE verknüpfen damit die politische Botschaft, dass man gegenüber oftmals klimaschädlichem Neu- und Ausbau von Straßen die knappen finanziellen und personellen Ressourcen im Straßenbau auf den Erhalt konzentrieren muss. Auch im schwarz-grünen Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Sanierung von Straßen für uns Vorrang vor dem Neubau hat. Dies wird auch von unserem GRÜNEN Verkehrsminister Oliver Krischer so deutlich gemacht und wir würden uns hier in NRW wünschen, dass diese Botschaft auch bei FDP-Bundesverkehrsminister Volker Wissing zu einem Umdenken führt.

Der Ersatzneubau von Brücken kann eine Chance sein, nach modernen Standards zu bauen und Nahmobilität, aber auch ÖPNV, Naturschutz, Lärmschutz oder Hochwasserschutz mitzudenken. Solche Themen sollten früh in die Planungen einfließen. Dabei können Kommunen oftmals wertvolle Hinweise an Straßen.NRW geben. Wir würden uns freuen, wenn Sie und uns informieren, wenn es vor Ort an der einen oder anderen Stelle haken sollte.

Wir haben zum Thema Zustandsbericht eine Reihe von Informationen zusammengestellt.

Die Informationen aus dem Verkehrsministerium mit insgesamt vier Listen (Zustandsnoten, Ersatzneubauten, Verstärkungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen) finden Sie hier.

Eine Liste mit Brückenbauwerken in NRW der Zustandsnote 3,0 und schlechter nach Kreisen und Gemeinden sortiert gibt es hier.

Erläuterungen zum Bericht Zustand der Brückeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen:

Was fällt unter „Straßenbrücke“?

Die Listen sind umfangreich: Von kleinsten Durchlässen bis zu Brücken über ganze Täler. Hinter jeder zu sanierenden oder neu zu bauenden Brücke kann sich also ein riesiges Bauprojekt oder eine kleine Maßnahme verbergen. Und: Manchmal sind Brücken auch unterteilt, z.B. in Vorlandbrücke und Hauptbrücke, oder zwei parallel laufende Brückenbauwerke. Eine Besonderheit: Erfasst sind auch Brücken über die jeweilige Straße, gerade Fußgänger- und Radfahrer-Brücken. Das liegt dann daran, dass hier Straßen.NRW die Baulast hat.

Sind das in den Listen alle Straßenbrücken in NRW?

In den Listen finden sich nur die Brücken, für die Straßen.NRW bei der baulichen Unterhaltung verantwortlich ist. Das ist bei folgenden Fällen so und sie sind in den Listen dargestellt:

  • Bundesstraßen (außer Ortsdurchfahrten bei kreisfreien Städten oder großen kreisangehörigen Städten)
  • Landesstraßen (außer Ortsdurchfahrten bei kreisfreien Städten oder großen kreisangehörigen Städten)
  • wenige Kreisstraßen, wo Straßen.NRW im Auftrag des jeweiligen Kreises die bauliche Unterhaltung übernimmt

Damit sind nicht erfasst:

  • Autobahnen (zuständig: Autobahn GmbH des Bundes)
  • Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen in kreisfreien Städten oder großen kreisangehörigen Gemeinden (zuständig: Kommune)
  • Kreisstraßen (außer Straßen.NRW ist vom Kreis mit der Unterhaltung beauftragt)
  • Alle sonstigen kommunalen Straßen

Gerade Großstädte tauchen in den Listen teilweise kaum auf, was daran liegt, dass hier oft entweder die Autobahn GmbH oder die Stadt selbst für viele Brücken verantwortlich sind. Der Zustand von Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen ist in dieser Liste dokumentiert.

Was ist eine Zustandsnote und was sagt sie aus?

Die Liste des Ministeriums mit den Zustandsnoten, das Bauwerksverzeichnis, enthält Zustandsnoten für gut 7.300 Brückenbauwerke in Verantwortung von Straßen.NRW. Diese Noten werden nach einer DIN vergeben, auf Basis einer Überprüfung der Brücke vor Ort. Es gibt folgende Klassen: 1,0 – 1,4 (sehr guter Zustand), 1,5 – 1,9 (guter Zustand), 2,0 – 2,4 (befriedigender Zustand), 2,5 – 2,9 (ausreichender Zustand), 3,0 – 3,4 (nicht ausreichender Zustand) und 3,5 – 4,0 (ungenügender Zustand).

Allerdings lässt sich aus Zustandsnoten nicht gleich ableiten, was zu tun ist:

Auch eine schlechte Zustandsnote von 3,0 und mehr muss nicht heißen, dass eine Brücke sofort zu sperren ist. Es ist lediglich ein Hinweis darauf, dass Schäden an der Brücke aufgetreten sind. Dies kann die Tragfähigkeit betreffen, aber auch andere Aspekte.

Zudem kommt es nicht nur darauf an, in welchem  Zustand eine Brücke ist, sondern auch welche Belastung sie täglich erfährt. So kann eine Brücke zwar eine schlechte Zustandsnote haben, wenn sie aber nur sehr wenige Lkw nutzen, kann sie noch länger halten. Umgekehrt kann auch eine Brücke mit noch ausreichenden Noten in Probleme kommen, wenn klar ist, dass sie täglich von sehr viel mehr Lkw genutzt wird, als ursprünglich beim Brückenbau gedacht, also der Zustand kann sich schnell verschlechtern.

Deshalb gibt es neben den Zustandsnoten auch noch den sog. „Traglastindex“, der Bauweise und Verkehrsbelastung gegenüberstellt. Der Traglastindex hat eine Spanne von I bis V. Dieser ist in den MUNV-Listen nicht enthalten, aber online bei der BASt für Autobahnen und Bundesstraßen einsehbar.

Was ist eine Restnutzungsdauer?

In den Listen sind teilweise „Restnutzungsdauern“ ausgewiesen. Das bedeutet nicht, dass die Brücke in dem Jahr nicht mehr nutzbar sein wird. Die Restnutzungsdauer ist ein theoretischer Wert für die Brücken, ausgehend von bestimmten Berechnungen. Ist die Restnutzungsdauer erreicht, ist jeweils abhängig vom Einzelfall zu prüfen, wie vorzugehen ist.

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