Polizeiliche Videobeobachtung in Köln-Kalk

Kleine Anfrage von Verena Schäffer und Berivan Aymaz

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Portrait Berivan Aymaz 2021

Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen – Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 684) wurde die polizeiliche Videobeobachtung erleichtert. Sie ist nun nicht mehr nur unter den bisher geltenden engen gesetzlichen Voraussetzungen an Kriminalitätsschwerpunkten erlaubt, sondern darüber hinaus auch dann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an einem öffentlich zugänglichen Ort Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 8 Absatz 3 Polizeigesetz NRW verabredet, vorbereitet oder begangen werden.

Laut einer Pressemeldung des Polizeipräsidiums Köln vom 4. März dieses Jahres wurde im Stadtteil Köln-Kalk auf verschiedenen Straßen und Plätzen Videotechnik für polizeiliche Videobeobachtung installiert, die sich seit diesem Tag im 24 Stunden-Betrieb befindet.1

Als Begründung wird in der Pressemeldung darauf verwiesen, dass „Rund ein Viertel der Straßenkriminalität im Kölner Südosten […] allein auf den Stadtteil Kalk [entfallen]. Maßgeblich sind dabei Diebstähle an/aus Kraftfahrzeugen, Taschendiebstähle, Körperverletzungen und Betäubungsmitteldelikte. […]“

Die Darstellung der Beobachtungsbereiche auf einer Stadtkarte, die des Polizeipräsidium Köln online zur Verfügung stellt2, zeigt, dass sich die Maßnahme auf ca. 17 Straßen bzw. Teile von diesen erstreckt (Taunusstraße, Wetzlarer Straße, Gießener Straße, Trimbornstraße, Dillenburger Straße, Antoniastraße, Robertstraße, Johann-Mayer-Straße, Rolshover Straße, Sieversstraße, Kalker Hauptstraße, Vietorstraße, Vorsterstraße, Kalk-Mühlheimer-Straße, Kapitelstraße, Höfestraße und Breuerstraße).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Kameras werden an den jeweiligen Beobachtungsorten in Köln-Kalk eingesetzt bzw. sollen eingesetzt werden?
  2. Wie wird die große Ausdehnung der polizeilichen Videobeobachtung in Köln-Kalk begründet?
  3. Wie wird der 24 Stunden-Einsatz der polizeilichen Videobeobachtung in Köln-Kalk begründet?
  4. Wie viele Videokamerabilder betrachtet eine Person am Arbeitsplatz bei der polizeilichen Videobeobachtung in Köln-Kalk? (Bitte angeben, ob die jeweiligen beobachtenden Personen Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamte oder andere Beschäftigte sind.)
  5. Wie lange betrachten die beobachtenden Personen am Arbeitsplatz die Videokamerabilder am Stück ohne Unterbrechung durch vorgesehene Pausen?

 

1 Pressemeldung des Polizeipräsidiums Köln vom 04.03.2022 – POL-K: 220304-1-K –, online: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5162337 (26.04.2022).

2 Stadtkarte mit eingezeichneten Beobachtungsbereichen und Kamerastandorten des Polizeipräsidiums Köln (Stand 03/2022), online: https://koeln.polizei.nrw/medien/kalk (26.04.2022).