Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum 16. Schulrechtsänderungsgesetz ist nicht verfassungskonform. Das bescheinigt das Gutachten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags dem aktuellen Gesetzentwurf, das unsere Fraktion in Auftrag gegeben hat.
Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf für ein 16. Schulrechtsänderungsgesetz wurde in der Anhörung des Schulausschusses von verschiedener Seite deutlich kritisiert. Einige Änderungen werden beispielsweise zu vage formuliert und der dringend notwendige Regelungsbedarf beim Rechtsanspruch auf einen Ganztagplatz ab 2026 werden komplett außer Acht gelassen.
Unsere Fraktion hat zudem ein Gutachten zum Thema digitaler Unterricht in Auftrag gegeben. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die technische Ausstattung von Schüler*innen nicht ausreichend geregelt ist und der Gesetzentwurf daher verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.
Laut Landesregierung soll der vorliegende Gesetzesentwurf Schulen Freiheiten eröffnen, aber Freiheiten ohne einen rechtssicheren Rahmen bergen mehr Risiken.
Weder die erforderliche Hardware wird in die Lernmittelfreiheit einbezogen, noch eine eventuelle Ausstattungspflicht der Eltern rechtlich geklärt, nach der die Eltern ihrem Kind eine Grundausstattung finanzieren müssen, um einen regulären Schulbesuch zu ermöglichen.
Neben dem Thema Ausstattung werden auch Mängel in Fragen der Digitalisierung in der Schule deutlich. Die bisherigen Regelungen sind offenbar nur für die Pandemie gedacht und verfehlen die grundlegenden Anforderungen für das Lernen und den Bildungsanspruch aller Schüler*innen. Das Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Bildungsangeboten wird mit dem Gesetzentwurf nicht gesichert.
Rechtssicherheit und vordefinierte Standards sind aber nötig, um Handlungssicherheit und Verlässlichkeit für das Schulleben und die Schulentwicklung zu ermöglichen.
Daher fordern wir in einem gemeinsamen Antrag mit der SPD-Fraktion die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und umgehend mit den Kommunalen Spitzenverbänden Gespräche aufzunehmen. Dabei muss unter anderem eine verfassungskonforme Regelung zur digitalen Ausstattung vereinbart werden, um nachfolgend einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten.