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15. Februar 2022

Abschiebungen aussetzen, um „Chancen-Aufenthaltsrecht“ zu ermöglichen

Portrait Berivan Aymaz 2021

Der Antrag

Die Bundesregierung will ein einjähriges Aufenthaltsrecht auf Probe schaffen. Wir fordern, dass die Landesregierung deshalb jetzt einen sogenannten Vorgriffserlass verfasst, der den NRW-Ausländerbehörden bereits jetzt ermöglicht, die Abschiebung von Personen, die zukünftig von der Neuregelung profitieren könnten, auszusetzen.

In Deutschland leben viele Menschen jahrelang mit einem Duldungsstatus. Das bedeutet eine vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung. Durch das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ haben nun einige Menschen die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht und Kettenduldungen werden verhindert. Den Menschen wird damit eine gute Perspektive eröffnet, ein eigenständiges und unabhängiges Leben mit sicherem Aufenthaltsstatus führen zu können.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht, das die Ampel-Regierung auf Bundesebene vereinbart hat, soll Menschen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe gewähren. Bedingung ist, dass die Menschen mit Stichtag 1. Januar 2022 bereits seit fünf Jahren in Deutschland leben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Innerhalb eines Jahres müssen dann die übrigen Notwendigkeiten für ein Bleiberecht erfüllt werden.

Auch Personen in NRW, die  absehbar von der neuen Regelung erfasst werden, sollten schon jetzt von Abschiebemaßnahmen ausgenommen werden, um ihnen und den Ausländerbehörden Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten. Wir fordern deshalb, dass die NRW-Landesregierung einen sogenannten Vorgriffserlass verfasst, der den Ausländerbehörden ermöglicht, die Abschiebung von Personen, die zukünftig von der Neuregelung profitieren könnten, auszusetzen.

Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind hier bereits vorangegangen: Die Ausländerbehörden wurden über die geplanten Änderungen im Aufenthaltsgesetz informiert und ihnen wurde die Möglichkeit eröffnet, Abschiebungen auszusetzen.

Die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Erleichterungen im Bleiberecht schaffen die Bedingungen für ein modernes Einwanderungs- und Integrationsrecht. Gerade Personen, die mittlerweile ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind, brauchen eine sichere Bleibeperspektive. Die geplanten Bestimmungen auf Bundesebene betreffen gerade hier in NRW viele Menschen und geben ihnen Sicherheit. Die Landesregierung muss diesen Prozess daher schon jetzt anstoßen und proaktiv mitgestalten.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

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