Mit einer gemeinnützigen Stiftung sollen Opfer von Gewalttaten finanziell unterstützt werden. Dazu bringen CDU, SPD, FDP und Grüne einen gemeinsamen Gesetzentwurf ein.
Opfer von Gewalttaten leiden häufig unter vielen Belastungen. Neben psychischen und physischen Folgen, können teilweise auch finanzielle Notlagen entstehen. So kommt es regelmäßig vor, dass die Betroffenen zwar einen Anspruch auf Schadenersatz haben, diesen aber nicht bekommen, weil der oder die Täter*in mittelos ist. Zudem sind die rechtlichen Vorgaben des Opferentschädigungsgesetzes relativ eng gefasst, so dass teilweise staatliche Leistungen nicht gewährt werden, weil Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dazu zählt zum Beispiel, dass eine Gewalttat durch eine Tätlichkeit begangen worden sein muss.
Um die Betroffenen in solchen Notlagen zu unterstützen, soll ein Fonds über eine gemeinnützige Landesstiftung eingerichtet werden. Dazu haben die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht. Damit wird die Grundlage dafür geschaffen, ein ergänzendes Regelsystem auf Landesebene zu etablieren, das die Rechte von Opfern in Nordrhein-Westfalen wesentlich stärkt und ihnen in der unmittelbaren Folge der Gewalttat einen finanziellen Spielraum eröffnet, der z.B. dazu dienen kann, Akutbedarfe zu decken oder erforderliche Zahlungen zu leisten.
Für den Aufbau der Stiftung sind zunächst 500.00 Euro vorgesehen, ab 2023 bis 2027 sollen jährlich 2,5 Millionen Euro bereitgestellt werden.