Wie genau werden die Strukturfördermittel für das Rheinische Revier vergeben?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

14,8 Mrd. Euro an Strukturfördermitteln sollen in den nächsten zwei Jahrzehnten in das Rheinische Revier fließen. Die Landesregierung hat für die Steuerung der Entscheidungsprozesse ein kaum mehr zu durchschauendes Geflecht an Strukturen und Prozessen entwickelt. Zuletzt wurde mit dem Projektaufruf „Revier.Gestalten“ das sogenannte Regelprogramm veröffentlicht. Das Verhältnis von Regelprogramm, Rahmenrichtlinie und „Sterneverfahren“ bleibt indes auch nach der Veröffentlichung unklar.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie groß ist der Anteil an den gesamten Strukturfördermitteln, die über das sogenannte „Sterneverfahren“ von ZRR und Landesregierung verausgabt werden sollen?
  2. Mittels welcher Entscheidungsprozesse sollen diejenigen Strukturfördermittel verausgabt werden, die nicht das „Sterneverfahren“ von ZRR und Landesregierung durchlaufen müssen?
  3. Über welche Prozesse bzw. Förderprogramme ist der Zugang zum sogenannten „Sterneverfahren“ von ZRR und Landesregierung für Projekte möglich?
  4. Welche „Förderzugänge“ zur Nutzung von Mitteln über das Investitionsgesetz Kohleregionen stehen denjenigen Projekten, die das sogenannte „Sterneverfahren“ von ZRR und Landesregierung erfolgreich durchlaufen haben, in NRW grundsätzlich zur Verfügung?
  5. In der Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen wird klargestellt, dass private Unternehmen nur antragsberechtigt sind „wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient“. Inwiefern bleibt die Landesregierung bei ihrer in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 12.05.2021 geäußerten Position, dass alle Projekte, die das „Sterneverfahren“ von ZRR und Landesregierung erfolgreich durchlaufen haben, der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen?