Kommunalinfo: Landesregierung erschwert Windenergieausbau massiv

Portrait Wibke Brems 5-23

Liebe Freundinnen und Freunde,

die Landesregierung macht ernst mit der Einführung von festen Mindestabständen für Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Sie hat einen Entwurf zur „Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen“ beschlossen und in den Landtag eingebracht.

Was sind die wichtigsten geplanten Neuerungen?

  • Grundsätzlich soll mit dem Gesetzentwurf ein Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung von 1.000 Metern eingeführt werden. Mit 1.000 Metern reizt die Landesregierung den Spielraum, der sich aus dem Baugesetzbuch für die Bundesländer ergibt, voll aus.
  • Kommunen können von der Regelung abweichen.
  • Es gibt keine Ausnahmen für das Repowering. Bei den Projekten werden (meist mehrere) alte, leistungsschwächere Anlagen durch wenige neue Anlagen ersetzt.
  • Die Abstandsregelung gilt nicht für Splittersiedlungen im Außenbereich. Dies sind Gebäude, die abseits von zusammenhängend bebauten Orten stehen.

Was sagen wir als GRÜNE Landtagsfraktion zu dem schwarz-gelben Entwurf?

Für die Erreichung der Klimaziele ist der schnelle und starke Zubau von Erneuerbaren Energien und insbesondere der Windenergie, auch in NRW unverzichtbar. Mindestabstandsregelungen reduzieren die vorhandenen Flächenpotenziale für die Windenergie enorm, so wird der notwendige Ausbau absehbar nicht möglich sein. Die Landesregierung torpediert damit ihre eigenen Ziele. In meiner Pressemitteilung findet ihr die wichtigsten Punkte.

Hintergrundinformationen?

Ich habe Euch ein kurzes Hintergrundpapier mit Infos für Argumentationen und meiner Bewertung zusammengestellt. Ich hoffe, das hilft Euch bei der Beantwortung der drängendsten Fragen. Noch sind nicht alle möglichen Auswirkungen des Gesetzes absehbar.

Wie geht’s jetzt weiter?

Gestern fand die 1. Lesung und die Überweisung an die Fachausschüsse statt. Dort wird dann die Sachverständigenanhörung terminiert, durchgeführt und ausgewertet. Die 2. Lesung und der Beschluss durch den Landtag werden voraussichtlich noch vor der Sommerpause stattfinden.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch sehr gerne an mich oder unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter für Energie- und Klimapolitik, Julian Schönbeck (julian.schoenbeck@landtag.nrw.de, 0211-884-2466) wenden.

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