Kommunalinfo: Bewohner*innen in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften vor der Pandemie schützen – dezentrale Unterbringung stärken

Mehrdad Mostofizadeh
Portrait Berivan Aymaz 2021

Liebe Freundinnen und Freunde,

in Gemeinschaftsunterkünften sind Menschen ganz besonders gefährdet, sich mit dem Coronavirus anzustecken, weil sie auf engem Raum zusammenleben müssen und die Abstandsregeln nur schwer eingehalten werden können. Davon sind zum Beispiel Obdachlose in Kommunen betroffen, die Einrichtungen für Wohnungslose bzw. Obdachlose aufsuchen oder Geflüchtete, die in kommunalen oder Landes-Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssen.

Das RKI schätzt das Übertragungsrisiko virusbedingter Erkrankungen der Atemwege in Aufnahmeeinrichtungen (AE) und Gemeinschaftsunterkünften (GU) als „besonders hoch“ ein (Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende (im Sinne von §§ 44, 53 AsylG)). Die frühzeitige Identifikation und Information aller Risikopersonen und deren separate Unterbringung, in der die medizinische Versorgung sichergestellt ist, ist Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter. Eine Quarantäne der gesamten Einrichtung oder größerer Gruppen sind laut RKI zu vermeiden.

Vor Ort in Landesunterkünften

Ein interdisziplinärer Beratungsstab entwickelte ein sogenanntes „Rahmenkonzept zur Vermeidung des Ausbruchs und der Ausbreitung von COVID-19 in den Landeseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ (Vorl. 17/4133). Die dort zu bildenden sogenannten „Satellitenteams“ sollen Maßnahmen sowohl für die Prävention als auch für den Fall eines Infektionsausbruchs entwickeln und die Kommunikation unter den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch zu den relevanten Institutionen gewährleisten (ebd.). Das Konzept legt damit Hygiene- und Schutzstandards für die einzelnen Landesunterkünfte fest, die vor Ort umgesetzt werden müssen.

Aber was ist mit den Kommunen?

Die Lage und Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen in den Kommunen ist hingegen unterschiedlich. Die Landesregierung hat nur unzureichende Informationen darüber, inwieweit Obdachlose und Geflüchtete, die zu Risikogruppen gehören und in Gemeinschaftsunterkünften leben, in den jeweiligen Kommunen vor einer Infektion geschützt sind.

In einer pandemischen Lage, wie wir sie jetzt erleben, darf sich die Landesregierung nicht einfach zurückziehen und dies mit der Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommunen begründen. In NRW sind die kommunalen Gesundheitsämter seit Monaten an der Belastungsgrenze – das wisst Ihr besonders gut. Aus unserer Sicht ist die Bekämpfung der Pandemie gesamtstaatliche Aufgabe. Das Land muss hier mehr Verantwortung übernehmen und den Kommunen beratend zur Seite stehen und fachliche sowie finanzielle Unterstützung für die Kommunen leisten. Unser Antrag zu den aufgeführten Punkten ist hier abrufbar.

Obwohl sämtliche demokratischen Fraktionen die Wichtigkeit dieses Themas betont hatten, lehnte die schwarz-gelbe Regierung unseren Antrag gestern Abend reflexhaft ab. Umso wichtiger ist es, jetzt dranzubleiben, auf Landesebene und auch vor Ort.

Vor diesem Hintergrund findet Ihr hier Musterfragen, mit denen Ihr unsere Arbeit unterstützen und Eurerseits Druck auf das Land machen könnt. Wir würden uns freuen, wenn Ihr uns über Eure Erkenntnisse informiert.

Für weitere Fragen stehen Euch Michèle Eichhorn, wissenschaftliche Mitarbeiterin für Stadt- und Quartiersentwicklung; soziale und inklusive Stadt (michele.eichhorn@landtag.nrw.de, 0211/884 2702) und Freya Kuhn, wissenschaftliche Mitarbeiterin für Migration, Integration und Flucht (freya.kuhn@landtag.nrw.de, 0211/884 -2276) zur Verfügung.