Widerspricht der neue Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach der Leitentscheidung der Landesregierung?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 4. Januar dieses Jahres öffentlich bekannt gegeben, dass sie den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2024 wie von RWE beantragt genehmigt habe. Die Bezirksregierung vertritt die Auffas­sung, dass dieser in Bezug auf das laufende Verfahren für eine neue Leitentscheidung un­problematisch sei:

„Die Zulassung steht im Einklang mit dem Entwurf der Leitentscheidung der Landesregierung aus dem Jahr 2020. Sie steht zudem den politischen Entscheidungen zur zukünftigen Braun-kohlegewinnung und -nutzung nicht entgegen und enthält diesbezüglich keine Vorfestlegun-gen.“ (https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2021/01/002_21_01_04/index.php)

Im Entwurf für eine neue Leitentscheidung vom 6. Oktober 2020 heißt es auf Seite 20 zu dem Bereich östlich des Hambacher Waldes: „Flächeninanspruchnahmen für die ausschließliche Gewinnung von Abraum sind auf den zwingend erforderlichen Umfang zu begrenzen.“ (https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-06-le-entwurf_2020_final.pdf)

Dafür wird gefordert, im anstehenden Braunkohlenplanänderungsverfahren, eine detaillierte Überprüfung der bisherigen Planungen zum Massenkonzept für die Rekultivierung des Tage­baus Hambach vorzunehmen und Alternativen zur Inanspruchnahme der Flächen östlich des Hambacher Waldes zu prüfen.

Laut Auswertung des BUND NRW erlaubt der neue Hauptbetriebsplan eine Ausdehnung des Tagebaus östlich des Hambacher Waldes auf weiteren mehr als 250 Hektar (https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/braunkohlentagebau-hambach-bund-beantragt-aufhe-bung-der-enteignung).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Ausdehnung des Tagebaus Hambach in Hektar wird durch den Hauptbetriebsplan 2021 bis 2024 in welchen Bereichen zugelassen? (Bitte sowohl textliche als auch grafi­sche Darstellung der genehmigten Abbaubereiche darstellen)
  2. Wie begründet die Landesregierung, vor dem Hintergrund der Ausführungen auf Seite 20 des Entwurfs für eine neue Leitentscheidung, die Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg, dass der zugelassene Hauptbetriebsplan mit einer zusätzlichen Flächeninan­spruchnahme von geschätzt mehr als 250 Hektar in Einklang steht bzw. diesbezüglich keinerlei Vorfestlegungen enthält?
  3. Ab welcher zusätzlichen Ausdehnung in Hektar hätte ein Hauptbetriebsplan für den Ta­gebau Hambach zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr in Einklang mit dem Entwurf für eine neue Leitentscheidung gestanden?
  4. Wann wird die Landesregierung die auf Seite 20 des Entwurfs für eine neue Leitentschei­dung angekündigte Überprüfung des Abraumkonzeptes für den Tagebau Hambach vorle­gen?
  5. Welche Reduktion der Flächeninanspruchnahme im Bereich von Kerpen-Manheim bzw. östlich des Hambacher Waldes hält die Landesregierung nach den ihr aktuell vorliegenden Informationen entsprechend der Festlegungen im Entwurf für eine neue Leitentscheidung für möglich?