Wie kam es zu der Besetzung des Geschäftsführers der neuen Landesgesellschaft „Energie- und Klimaagentur NRW“?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Am 09.03.2021 verkündete Minister Pinkwart die Besetzung des Geschäftsführers der landes­eigenen Energie- und Klimaagentur NRW. Der ehemalige IHK-Hauptgeschäftsführer soll „ab dem 1. April 2021 den Aufbau der neuen Landesgesellschaft verantworten und gestalten“, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums.

In Zeitungsartikeln aus dem Jahr 2017 wird deutlich, wie hoch die Vergütung des Hauptge­schäftsführers der IHK Köln seinerzeit war: „[Er] erhält jährlich ein Fix-Gehalt in Höhe von 180.000 Euro, hinzu kommt noch eine variable Vergütung von 140.000 Euro. Darüber hinaus erhält er zudem Vorsorgezahlungen für das Alter in Höhe von 60.000 Euro, die die Kammer in eine Versorgungskasse einzahlt. In Summe zahlt die Kammer ihrer Top-Führungskraft also 380.000 Euro.“ (IHK Köln im Visier: Landesrechnungshof kritisiert Gehalt des Hauptgeschäftsführers | Kölner Stadt-Anzeiger (ksta.de)) Zur Höhe des Gehalts hieß es im Zeitungsartikel von Seiten der Kammer, man habe „daher marktüblich verhandelt“.

In der Ausschreibung (Geschäftsführer (gn) für die zukünftige Energie- und Klimaagentur Nordrhein-Westfalen | WIRT-SCHAFT.NRW) zur Stelle sind keine Vorgaben zum Gehalt enthalten. Wenn die Lan­desregierung ebenfalls marktüblich verhandelt hat, wäre das Gehalt des neuen Geschäftsfüh­rers mutmaßlich höher als das von Ministerpräsident Laschet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Bewerbungen sind auf die Ausschreibung der Stelle eingegangen?
  2. Wie genau lief das Bewerbungsverfahren ab? (Bitte Hinweise zur Anzahl der eingeladenen Personen, Durchführung und Kriterien eines Assessments)
  3. Welche Kriterien und Berufserfahrungen insbesondere im Bereich von Energie und Klimaschutz waren für die Auswahl des Bewerbers ausschlaggebend?
  4. Welche Personen waren in der Auswahlkommission zur Besetzung der Stelle?
  5. Wie hoch ist die Vergütung für die Stelle des Geschäftsführers?