Öffentliche Anlagestrategien dürfen weder den Menschen noch der Umwelt schaden. Der Pensionsfonds des Landtags NRW enthält trotz des rot-grünen Beschlusses in 2017 aktuell wieder Aktien mit fossilen Brennstoffen.
Der Pensionsfonds des Landes NRW enthält Rücklagen für die Pensionen der Beamt*innen. Um diese Investitionen langfristig nachhaltig zu gestalten, hat die rot-grüne Landesregierung 2017 Anlagerichtlinien für nachhaltiges Investieren beschlossen. Die sogenannten ESG-Kriterien zeichnen sich durch eine Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards bei Anlageentscheidungen aus. Obwohl die jetzige Landesregierung diese Kriterien 2019 bestätigt hat, investiert sie indirekt in fossile Brennstoffe wie Kohle. Aus einem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass sie eine Indexvariante ohne den zusätzlichen Ausschluss der Gewinnung fossiler Brennstoffe gewählt hat. Somit ist die aktuelle Anlagepraxis ökologisch schädlich und aufgrund fehlender nachhaltiger Stabilität für das Land auch von finanziellem Nachteil. Wir fordern die Landesregierung auf, in ihrer Kapitalanlagen-Auswahl wieder eine nachhaltige und stabile Anlagestrategie zur verfolgen (Best-In-Class-Ansatz und ESG-Kriterien). Im Haushaltsauschuss soll eine regelmäßige Berichterstattung über die Anlagen erfolgen.