Rückkehr zu nachhaltiger und stabiler Anlagestrategie beim Pensionsfonds des Landes!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

  1. Ausgangslage

Die damalige rot-grüne Landesregierung hat im Mai 2017 Anlagerichtlinien für den Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, die erstmals Nachhaltigkeitskriterien beinhalten. Der Pensionsfonds war damit bundesweiter Vorreiter. Andere Bundesländer folgten und inzwischen gibt es eigene Finanzprodukte für öffentliche Anleger, die sich am so genannten ESG-Investing (Environmental, Social and Governance) orientieren. Das ESG-Investing zeichnet sich durch eine Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards bei Anlageentscheidungen aus. Die Anlagerichtlinien für den Pensionsfonds verankern eine nachhaltige Anlagestrategie durch mehrere Ansätze: Einerseits definieren sie Negativkriterien und verhindern den Erwerb von Wertpapieren von Emittenten mit „ökologisch besonders problematischen Geschäftspraktiken“. Andererseits setzt die Richtlinie auch auf den Best-In-Class-Ansatz (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=16396). Zu diesen Exklusions- und Inklusionsansätzen kommen weitere qualitative Stufen, wie zum Beispiel das Label durch das Forum Nachhaltige Geldanlagen. Die aktuelle Landesregierung hat diese Richtlinien im Juli 2019 überarbeitet und die Nachhaltigkeitskriterien bestätigt (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17902). Eine nachhaltige Anlagestrategie dient dabei nicht alleine ökologischen Zwecken, sondern auch langfristigen wirtschaftlichen Interessen des Landes. Unternehmenswerte mit schlechten Nachhaltigkeitsnoten, wie die Energieerzeuger RWE, Exxon und Royal Dutch Shell haben seit 2010 um 15 bis 50 Prozent nachgegeben. Vor der Gefahr von so genannten „strandet assets“ im Bereich fossiler Brennstoffe warnen nicht nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sondern inzwischen auch „traditionelle“ Investoren wie BlackRock und Vanguard.

Aus einem Bericht der Landesregierung über die Verwaltung und Anlage der Mittel des Pensionsfonds im Jahr 2019 geht hervor, dass eine „Indexvariante ohne den zusätzlichen Ausschluss der Gewinnung fossiler Brennstoffe“ (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3534.pdf) gewählt wurde. Zur Begründung führte die Landesregierung an, dass Kohleverstromung noch bis zu 18 Jahre als „Brückentechnologie“ gebraucht würde. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 17/4722 führt die Landesregierung weiter aus, dass „die Gewinnung fossiler Brennstoffe […] mit Blick auf die nordrhein-westfälische Wirtschaftsstruktur und die Notwendigkeit der Kohleverstromung als Brückentechnologie nie als Ausschlusskriterium verwendet worden [seien]“ (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-12278.pdf). Dies wäre nicht nur ökologisch fragwürdig sondern finanziell höchst riskant. Es entspricht darüber hinaus nicht der Praxis und den Veröffentlichungen der Landesregierung: Noch im Juni 2019 haben die Pensionsfonds der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen begonnen, gemeinsam in nachhaltige Aktienindizes zu investieren. Ein externer Anbieter wurde mit der Entwicklung von zwei nachhaltigen Aktienindizes beauftragt. Wie eine Pressemitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2019 zeigt, wurde dabei „in einer besonderen Variante […] beide Indizes auch mit einem zusätzlichen Ausschluss der Gewinnung fossiler Brennstoffe („fossil free“) sowie der CO2-intensivsten Unternehmen berechnet.“ (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/pensionsfonds-der-laender-nordrhein-westfalen-baden-wuerttemberg-brandenburg-und)

Eine Antwort auf die Frage, inwiefern sich die Landesregierung an den Best-in-Class-Ansatz der Anlagerichtlinie hält, bleibt sie bei der Beantwortung der Kleine Anfrage 17/4722 schuldig. Ein Blick in den Anlagebericht der Landesregierung für den Pensionsfonds zeigt jedoch, dass die fossile Energiewirtschaft nach wie vor eine große Rolle spielt. So hatte der Fonds Ende 2019 beispielsweise Aktien des französischen Mineralölkonzerns Total im Wert von 100 Mio. Euro im Bestand. Der Mineralölkonzern erfüllt das Best-in-Class-Kriterium ganz offensichtlich nicht. (https://finance.yahoo.com/quote/FP.PA/sustainability/)

  1. Der Landtag stellt fest:
  • Die Landesregierung untergräbt die bestehenden und durch sie selbst bestätigten Nachhaltigkeitskriterien des Pensionsfonds.
  • Die aktuelle Anlagepraxis ist ökologisch schädlich und aufgrund der fehlenden nachhaltigen Stabilität zum finanziellen Schaden für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Beamt*innen.
  • Investitionen des Landes im Bereich der Kohleverstromung sind ökologisch inakzeptabel und finanziell höchst riskant.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. den Best-In-Class-Ansatz und die Ausrichtung an ESG-Kriterien bei der Auswahl der Kapitalanlagen zu berücksichtigen und zu einer nachhaltigeren und stabileren Anlagestrategie beim Pensionsfonds zurückzukehren.
  2. sich an die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten und den Anlagekriterien zu folgen und dem Haushaltsausschuss regelmäßig zu berichten.