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2. März 2021

Kommunale Wärmewende vorantreiben

Der Antrag

Zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 bedarf es internationaler, nationaler und regionaler Anstrengungen – weit größer als bislang. Insbesondere bei der nachhaltigen Wärmeversorgung haben wir noch einen enormen Nachholbedarf.

EU und Bund haben festgelegt, dass bis 2050 der gesamte Gebäudebestand klimaneutral sein soll. Der 2015 verabschiedete Klimaschutzplan NRW beschreibt über diese reinen Zielvorgaben hinaus mehr als 20 konkrete Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Doch schon jetzt bleibt die Umsetzung weit hinter den Zielsetzungen zurück. Dies betrifft die energetische Erneuerung des Gebäudebestandes ebenso wie etwa die Umstellung der Wärmeerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung. Statt einer notwendigen Sanierungsquote von rund drei Prozent im Jahr bei Bestandsgebäuden erreicht NRW derzeit nicht einmal ein Prozent. Gründe dafür sind unter anderem fehlende steuerliche Anreize, fehlende Investitionen in die kommunale Infrastruktur und eine viel zu bürokratische Förderlandschaft.

Programme, mit denen alte Heizanlagen durch neue Anlagen ersetzt werden, reichen nicht aus, sie verlängern unter Umständen sogar die Nutzung fossiler Energieträger. Nur wenn endlich ganzheitlicher gedacht wird, kann es  wesentliche Fortschritte geben. Deshalb braucht NRW neue strukturelle Ansätze in Form von kommunaler Wärmeplanung, wie sie in anderen Bundesländern bereits vorliegen und etwa in Dänemark schon sein mehr als 40 Jahren umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir einen umfassenden Antrag formuliert, der Probleme, positive Beispiele und Lösungen aufzeigt. Darin setzen wir uns dafür ein, dass über eine bundesgesetzliche Regelung die Wärmeversorgung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge verankert wird. Darüber hinaus soll unter anderem die kommunale Planungshoheit gestärkt werden mit dem Ziel Städte und Gemeinden zu einer kommunalen Wärmeplanung, inklusive Investitionsplanung und Beratungsangeboten anzuhalten. Gemeindeordnung, Landesbauordnung und das Baugesetzbuch müssen dazu entsprechend angepasst werden.

Wir fordern die Landesregierung auf, einen Leitfaden für die Konzeption, Erstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne zu entwickeln. Die bestehenden Förderprogramme der KfW zur Unterstützung kommunaler Wärmepläne sollen aufgestockt werden; gemeinsam mit der Energieagentur.NRW, den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnern soll ein landesweites Netzwerk entwickelt werden, welches sowohl als Informations-, Kommunikations- und Datenplattform dient, das Wissen und Erfahrungen für kommunale Planungsträger bündelt.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

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