Aymaz/Polat: Lösung für alle Flüchtlingsbürgen statt Einzelfallprüfung

Pressemitteilung

Portrait Berivan Aymaz 2021

Berivan Aymaz: „Der von Flüchtlingsminister Stamp vorgelegte Bericht macht deutlich, dass es noch immer keine eindeutige politische Lösung in der Frage der Rückzahlungsforderungen an Bürginnen und Bürgen gibt. Anstatt auf eine allgemeingültige Regel setzt der Kompromissvorschlag auf Einzelfallprüfungen. Das bedeutet für die Bürginnen und Bürgen weiterhin große Unsicherheit sowie für Behörden und Gerichte vermeidbare Mehrarbeit. Bund und Länder müssen schnellstmöglich Klarheit für alle Betroffenen schaffen und gleichzeitig Behörden und Gerichte entlasten. Zudem berücksichtigt der aktuelle Bund-Länder-Entwurf die Sozialämter nicht, obwohl auch diese zahlreiche Rückzahlungsforderungen gestellt haben. Deswegen fordern wir Minister Stamp auf, sich in seiner Stellungnahme zum Kompromissvorschlag klar gegen die Einzelfallprüfung auszusprechen und darauf zu drängen, dass eine Lösung auch für die Sozialämter gilt.“ 
Filiz Polat: „Die vermeintliche Lösung der Bundesregierung wirft viele neue Fragen auf, eine tatsächliche Lösung sieht anders aus. Die längst überfällige Einigung muss nun zügig und transparent im Sinne der Betroffenen umgesetzt werden. Doch der Bund und die Länder rücken trotz mehrfacher Nachfragen nur häppchenweise mit Informationen, wie die Einigung genau aussieht, heraus. Mit dieser Intransparenz werden die Betroffenen weiterhin in Unklarheit gelassen. Gerade auch angesichts der Gerichtsurteile zugunsten der Betroffenen, wie zuletzt gestern durch das OVG Lüneburg, fordern wir die Bundes- und die Landesregierungen auf, endlich klare Kriterien zur Niederschlagung der Forderungen für die Betroffenen kommunizieren. Es ist ein fatales Signal öffentlich eine Lösung zu verkünden aber anschließend die Bürgen doch im Regen stehen zu lassen. Es braucht ein Ende dieser Hängepartie. Bund und Länder müssen nun schnell für Klarheit sorgen.“

Zum Hintergrund:
In der Sitzung des Integrationsausschusses des Landtags NRW am 06.02.2019 hat Minister Stamp auf Wunsch der GRÜNEN Fraktion einen schriftlichen Bericht zum Thema "Aktueller Sachstand der Bund-Länder-Verhandlungen zu Bürgschaften für syrische Geflüchtete" vorgelegt. Darin heißt es u.a., dass der aktuelle Weisungsentwurf vorsehe, „dass die gemeinsamen Einrichtungen Erstattungsforderungen nach § 68 AufenthG prüfen und insbesondere diejenigen Fälle identifizieren, in denen Verpflichtungsgeber darauf vertrauen durften, nicht für Leistungen nach dem 8GB II haften zu müssen. Für diese Fälle soll von einer Geltendmachung der Erstattungsforderung abgesehen werden. […] Der Weisungsentwurf befindet sich aktuell im Konsultationsverfahren und wurde den Ländern sowie den kommunalen Spitzenverbänden unter Fristsetzung zum 13.02.2019 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt.“