Nein zu Fracking – Schutz unseres Trinkwassers geht vor

Landesenwicklungsplan

Portrait Wibke Brems 5-23

Es handelt sich dabei um den ersten landesweiten Ausschluss der Förderung von Erdgas durch Fracking über die Landesplanung in Deutschland. Darüber hinaus gelten die Erlasse zum Genehmigungsstopp vom Herbst 2011 natürlich weiter.

Wir freuen uns sehr, dass nach Monaten intensiver Diskussionen und Abwägung aller Interessen die Landesregierung nun diesen Schritt im LEP-Entwurf vollzieht. Es ist ein starkes Zeichen, dass wir in NRW im Rahmen unserer Möglichkeiten alles dafür tun,  der umweltgefährdenden Risikotechnologie Fracking keine Zukunft zu geben. Menschen und Umwelt in NRW dürfen einem solchen Risiko nicht ausgesetzt werden. Vor allem das Trinkwasser als unser wichtigstes Lebensmittel darf nicht gefährdet werden, nur um die kurzfristigen Gewinninteressen von Energiekonzernen zu bedienen. 
Die Bundesregierung ist gefragt
Trotz dieses Beschlusses muss auch die Bundesregierung handeln. Denn Wasser macht nicht an Landesgrenzen Halt und das deutsche Bergrecht, das ein Bundesrecht ist, muss dringend an die aktuellen Gegebenheiten bezüglich Transparenz, Umwelt- und Betroffenenschutz angepasst werden. Anstelle der weiteren klimaschädlichen Ausbeutung unserer Umwelt brauchen wir mehr Erneuerbare Energien und Energieeinsparung. Das ist ebenso eine zentrale Aussage des neuen LEP. Denn nur so können die Ziele des NRW-Klimaschutzgesetzes erreicht werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Ab Mitte Oktober soll die drei Monate dauernde zweite Auslegung des LEP-Entwurfs beginnen. Dies wird die Staatskanzlei noch einmal gesondert bekannt machen. Konkrete Informationen zur zweiten Auslegungen werden in den nächsten Tagen auf der Internetseite der Staatskanzlei veröffentlicht. In diesem Verfahren können alle Beteiligten ihre Ideen und Anregungen zu den geänderten LEP-Teilen erneut einbringen. Die Beschlussfassung im Landtag ist für die erste Jahreshälfte 2016 geplant.
Weitere Informationen zum Thema Fracking gibt es auch hier.