Die Weichen für den Klimaschutz sind nun gestellt: Mit dem ins parlamentarische Verfahren gebrachten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz NRW ist Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, das verbindliche Ziele für den Klimaschutz festschreiben möchte. Damit ist das Klimaschutzgesetz eines der ersten Gesetze, das in dieser Legislaturperiode ins Verfahren geht.
Das Gesetz sieht vor, dass bis zum Jahr 2020 die Nordrhein-Westfalens Treibhausgasemissionen um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber den Werten von 1990 gesenkt werden sollen. Neben der Festschreibung von verbindlichen Klimaschutzzielen sieht das Gesetz einen Klimaschutzplan vor, der unter bereiter Öffentlichkeitsbeteiligung transparent erstellt wird. Dieser Plan konkretisiert die Klimaschutzziele bezogen auf die unterschiedlichen Sektoren, legt Zwischenziele und Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Klimaanpassung fest.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurde ein Entwurf für ein Klimaschutzgesetz NRW von der Landesregierung vorgelegt. Das Gesetz konnte jedoch leider nicht mehr beschlossen werden, bevor der Landtag sich im März auflöste. Deshalb steht es nun wieder – in fast unveränderter Fassung – in erster Lesung auf der Tagdesordnung.