Aymaz/Yetim: Minister Stamp gefährdet soziale Beratung von Geflüchteten

Gemeinsame Pressemitteilung

Portrait Berivan Aymaz 2021

Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Integrationsausschuss haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW heute erneut die Neuausrichtung der Förderrichtlinie für die „Soziale Beratung für Flüchtlinge“ auf die Tagesordnung gesetzt. Hierzu erklären Berivan Aymaz, flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW und Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

Berivan Aymaz: „In der Debatte heute im Ausschuss hat sich erwiesen, dass Flüchtlingsminister Stamp trotz anhaltender Proteste von Trägern der Flüchtlingsberatung an der Neuausrichtung der Förderrichtlinie festhält. Mit der viel zu niedrigen Festsetzung der Förderhöchstsätze für Personalausgaben können viele tarifgebundene Träger ihre qualitativ hochwertige und unabhängige Beratungsarbeit aber nicht mehr stemmen, da sie die erforderlichen Eigenmittel schlichtweg nicht haben. Dass der Minister die vielfach vorgetragenen und jetzt auch eintretenden Qualitätsprobleme als Folge der Neuausrichtung insbesondere in den Landesunterkünften in Kauf nimmt, ist absolut nicht hinnehmbar. Dies ist ein fatales Signal insbesondere an die  kleinen Träger und an diejenigen, die sich in den letzten Jahren besonders in strukturschwachen Regionen so engagiert für die Flüchtlingsberatung eingesetzt haben. Die soziale Beratung muss qualitativ und flächendeckend gewährleistet bleiben. Es ist Aufgabe von Flüchtlingsminister Stamp, endlich dafür zu sorgen, dass gemeinsam mit den Akteuren tragfähige Förderbedingungen gefunden und entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

Ibrahim Yetim: „Statt wie bisher 99 Prozent der beantragten Leistungen fördert das Land mit ihrer neuen Förderrichtlinie für die soziale Beratung von Geflüchteten nur noch maximal 80 Prozent. Damit erhöht sich der Eigenanteil für die Träger um ein Vielfaches, den sich viele Einrichtungen schlichtweg nicht leisten können. Mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen durch die Herabsetzung der Förderhöchstsätze um ihre Arbeitsplätze bangen.

Sie werden vom Stamp-Ministerium großer Unsicherheit ausgesetzt und mit der Sorge um dem kurzfristigen Verlust ihrer Stellen konfrontiert — und das in den unsicheren Zeiten der Corona-Pandemie. Erste diakonische und kirchliche Träger haben ihren Ausstieg aus der Asylverfahrens- sowie Psychosozialen Erstberatung und den Beschwerdestellen in den Landesunterkünften bereits beschlossen. Die neuen Förderrichtlinien stellen eine Gefahr für die in den vergangenen Jahren erfolgreich aufgebauten sozialen Beratungsstrukturen in NRW dar. Sie werden der vorhandenen Expertise der Trägerlandschaft und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der sozialen Beratung sowie Psychosozialen Erstberatung nicht gerecht. Das ist nicht zuletzt für die betroffenen Geflüchteten, die mehr denn je auf qualitativ hochwertige Beratung angewiesen sind, eine sehr schlechte Nachricht.

Wir fordern die Landesregierung auf, die Förderrichtlinien zu überarbeiten und die Förderhöchstsätze an die Realitäten der Träger anzupassen. Die Erhöhung der Mittel muss ein echter Schritt nach vorne für die soziale Beratung von Geflüchteten in NRW sein und darf nicht zu einem Rückschlag der bundesweit einmaligen Beratungsstruktur in NRW führen.“