Welche Fortschritte macht die Landesverwaltung bei der Erreichung ihrer Klimaneutralität?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Schon in der Vorlage 17/511 sprach Minister Pinkwart davon, dass eine CO2-Eröffnungsbilanz erstellt werden müsse. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2162 vom 16. April 2019 hieß es dann hingegen, dass ein Konzept erarbeitet werde, wie die Klimaneutrale Landesverwaltung als „Audit“ umgesetzt werden kann.
Doch auch 1,5 Jahre später ist eine genaue Analyse der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung, abseits einer ersten bereits im Klimaschutzplan 2015 veröffentlichten Schätzung auf Basis von Daten aus 2010, noch immer nicht bekannt. Geschweige denn eine Darstellung ihrer Entwicklung über die vergangenen Jahre.
2017 wurde eine Geschäftsstelle im MWIDE eingerichtet und seit 2019 soll die Belegung der Landesliegenschaften mit PV-Anlagen per Kabinettsbeschluss beschleunigt umgesetzt werden. Abseits dieser Maßnahmen sind jedoch bis heute keine maßgeblichen Fortschritte gegenüber dem Stand im Klimaschutzplan von 2015 erkennbar.
Minister Pinkwart hat Ende September angekündigt, dass die Beratung zur Umsetzung einer klimaneutralen Landesverwaltung ab dem Jahr 2022 in einer landeseigenen Energie- und Klimaagentur verstärkt werden soll. Wie das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 jedoch praktisch erreicht werden soll bleibt; weiterhin unklar.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie hoch waren die Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung laut der in Vorlage 17/511 angekündigten CO2-Eröffnungsbilanz?
2.         Welche Fortschritte hat die Landesregierung bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen in ihrem Verantwortungsbereich gemacht? (Bitte für die Jahre 2017 bis 2019 angeben und unterscheiden in direkte und indirekte Treibhausgasemissionen)
3.         Wie viele Photovoltaikanlagen wurden auf Landesliegenschaften seit dem Kabinettsbeschluss im März 2019 neu installiert?
4.        Welche konkreten Anforderungen an die Energieeffizienz von neu zu errichtenden Landesliegenschaften gelten aktuell?
5.        Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (CO2-Bepreisung) werden die Kosten für fossile Energieträger absehbar steigen. Zudem werden aufgrund des Ziels der klimaneutralen Landesverwaltung ab 2030 verbleibende Emissionen der Landesliegenschaften zwangsläufig ausgeglichen werden müssen. Inwiefern werden diese Fakten bei langfristigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen neu zu errichtender Landesliegenschaften berücksichtigt?