Wie genau findet die Partizipation der Zivilgesellschaft am Strukturwandel im Rheinischen Revier statt?

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Horst Becker

Portrait Wibke Brems 5-23

Parallel zu den Entscheidungen im Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier über konkrete Strukturwandel-Projekte finden aktuell unterschiedliche Formate zur Beteiligung der Zivilgesellschaft im Rheinischen Revier statt. Während in bestimmten Formaten wie „Revierwerkstätten“ konkrete Ideen für den Strukturwandel gesucht werden, die in eine Überarbeitung des Wirtschafts- und Strukturprogramms (WSP 1.0) fließen sollen, werden in Gremien wie der „Spurgruppe“ die Anforderungen an die langfristige Gestaltung der Beteiligungsprozesse am Strukturwandel diskutiert. Die „Beteiligungs-Charta“ soll diese Wünsche zur Partizipation festhalten, während die inhaltlichen Anmerkungen zum WSP 1.0 in einem „Bürgergutachten“ gebündelt werden sollen. Unklar ist in diesem Zusammenhang wie genau mit dem Input der Zivilgesellschaft umgegangen wird und wie transparent dieser Umgang dokumentiert wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Gremien bzw. Formate unter Beteiligung der Zivilgesellschaft werden seit Beginn des Jahres 2020 eingesetzt bzw. durchgeführt? (Bitte jeweils den absoluten und prozentualen Anteil von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und anderer Akteursgruppen an den Mitgliedern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern der unterschiedlichen Gremien und Formate nennen)
2. Welche Anpassungen wurden aufgrund der Coronavirus-Pandemie an den Bürgerbeteiligungsformaten vorgenommen?
3. Welchen Grad der Verbindlichkeit wird die in Erarbeitung befindliche Beteiligungs-Charta für die ZRR bzw. die Landesregierung haben?
4. Nach welchen Kriterien wird die ZRR nach Kenntnis der Landesregierung entscheiden, welche Forderungen der Zivilgesellschaft aus dem „Bürgergutachten“ in die überarbeitete Version des WSP 1.0 übernommen werden?
5. Zivilgesellschaftliche Akteure sind im Aufsichtsrat der ZRR weiterhin nicht stimmberechtigt und somit nicht direkt an Entscheidungen über die Bewertung von Strukturwandel-Projekten beteiligt. In welcher Weise hält die Landesregierung dies für angemessen, um die Akzeptanz für den Strukturwandelprozess auch langfristig zu sichern?