Reaktivierung von Bahnstrecken

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Johannes Remmel

Seit der Bahnreform im Jahr 1994 hat die Deutsche Bahn rund 5.400 km ihres Schienennetzes in Deutschland stillgelegt, das entspricht in etwa 16 Prozent aller Strecken. Auch in NRW wurden zahlreiche Schienenverbindungen eingestellt und Bahnhöfe nicht mehr genutzt. Mittlerweile wird diese Entwicklung als großer verkehrspolitischer Fehler angesehen, da für die Verkehrswende der Nah- und Fernverkehr auf der Schiene eine entscheidende Rolle spielt. Bürgerinnen und Bürgern attraktive und klimaschonende Mobilitätsalternativen zu bieten ist nicht nur unter Klimaschutzgesichtspunkten wichtiger denn je. Auch profitieren ländliche Räume sowie Klein- und Mittelstädte von einer guten Anbindung an das Schienennetz, sowohl als Wirtschaftsstandorte als auch als Wohnorte für Pendlerinnen und Pendler.
Im Juli 2019 wurde ein Antrag zur Reaktivierung von Bahnstrecken (DS 17/6592) einstimmig beschlossen. Unter anderem wird darin die Landesregierung aufgefordert, „einen umfassenden Überblick über die im Land aktuell vorgesehenen Reaktivierungsprojekte aufzubereiten und dem Landtag vorzulegen“ sowie „gemeinsam mit den SPNV-Aufgabenträgern Vorschläge zur Beschleunigung der Planungs- und Umsetzungsprozesse bei Reaktivierungen stillgelegter Schienenstrecken vorzulegen.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der derzeitige Sachstand bei der Erarbeitung des umfassenden Überblicks über die im Land aktuell vorgesehenen Reaktivierungsprojekte?
2. Der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) hat im April 2020 eine Vorschlagsliste für sinnvolle Schienenreaktivierungsprojekte herausgegeben. Welche für NRW relevanten Projekte aus dieser Vorschlagsliste werden davon Eingang in die vorgesehenen Reaktivierungsprojekte der Landesregierung finden?
3. Welche Vorschläge hat die Landesregierung gemeinsam mit den SPNV-Aufgabenträgern zur Beschleunigung der Planungs- und Umsetzungsprozesse bei Streckenreaktivierungen bislang erarbeitet?
4. Welche konkreten Reaktivierungsvorhaben werden in den nächsten drei Jahren geplant bzw. umgesetzt?
5. Wann werden dem Landtag die in dem Antrag geforderten Informationen durch die Landesregierung vorgelegt?