Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, bekannter als „Kohle-Kommission“, soll im Auftrag der Bundesregierung bis Dezember 2018 einen Kohleausstiegspfad erarbeiten, sowie Vorschläge für die Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen vorlegen.
Wenn Braunkohletagebaue geschlossen werden, ist noch lange nicht alles vorbei. Denn der Abbau verursacht Langzeitfolgekosten wie zum Beispiel für das Abpumpen von Grundwasser, sowie den Rückbau oder die Renaturierung der Flächen.
Noch herrscht Unsicherheit darüber wie hoch diese Kosten tatsächlich ausfallen werden, denn es gibt bislang nur von RWE beauftragte Gutachten und zudem gibt das Unternehmen keinen Einblick darüber, welche Kriterien für die Berechnungen ihrer Rückstellungen einbezogen wurden. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Ende die Steuerzahler*innen nicht doch auf horrenden Summen sitzen bleiben.
Deswegen ist es notwendig, dass durch ein unabhängiges Gutachten die Folgekosten umfassend beziffert werden, auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstiegsszenarien und möglicher Empfehlungen der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel, und Beschäftigung“. Wir fordern, dass die Ewigkeitskosten dauerhaft finanziert werden.
Hier sieht auch der Bundesrat dringenden Handlungsbedarf und hat deswegen mit einem Beschluss vom 6. Juli die Bundesregierung aufgefordert, den Arbeitsauftrag der „Kohle-Kommission“ zum Thema Folge- und Ewigkeitskosten zu erweitern, damit diese ein bundesweit einheitliches Vorgehen erarbeitet.
Hier sehen wir GRÜNE auch die Landesregierung in der Pflicht, sich für eine solche Erweiterung und eine unabhängige Kostenermittlung einzusetzen. Sich allein auf die bislang undurchsichtigen Rückstellungen der Betreiber zu verlassen, wäre fahrlässig. Deswegen muss Schwarz-Gelb zudem Vorsorge für eine betreiberunabhängige Absicherung der Finanzierung, beispielsweise durch eine Stiftung oder einen Fonds, treffen.