Um Flüchtenden aus den syrischen Bürgerkriegsgebieten die sichere Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, haben sich viele Menschen in NRW bereit erklärt, mit ihrem Einkommen und Vermögen für deren Versorgung zu bürgen. Insgesamt wurden für 2.593 Menschen solche Verpflichtungserklärungen von Bürgerinnen und Bürgern in NRW abgegeben, um sie in Sicherheit zu bringen. Bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung mussten die Bürginnen und Bürgen davon ausgehen, dass ihre Bürgschaften nur solange gültig sind, bis die Anerkennung als Flüchtling vorliegt und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt werden.
Nach einer Gesetzesänderung auf Bundesebene 2016 und aktuellen Urteilen müssen Bürg*innen nun allerdings damit rechnen, auch über den Zeitpunkt der Anerkennung hinaus zur Unterhaltszahlung herangezogen zu werden.
Uns GRÜNEN ist es ein besonderes Anliegen, dass diejenigen, die sich in schwierigen Zeiten aus humanitärer Überzeugung engagiert haben, mit dieser Verantwortung nicht alleine gelassen werden. Die Politik muss jetzt sicherstellen, dass sie für dieses Engagement nicht bestraft werden. Es wäre ein fatales Zeichen, wenn gerade diese Menschen auf hohen Kosten, die bis zur Bedrohung der eigenen wirtschaftlichen Existenz führen können, sitzen gelassen würden. Die Landesregierung muss jetzt prüfen, wie sie in diesen Härtefällen unbürokratisch Hilfe leisten kann. Wir GRÜNE fordern dazu in unserem Antrag die Einrichtung eines Hilfsfonds in Höhe von fünf Millionen Euro. Zudem muss sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein Moratorium der Rückforderungen durch zum Beispiel Jobcenter und Sozialämter einsetzen, bis eine bundesweit tragfähige Lösung im Sinne der Bürg*innen und Geflüchteten gefunden wurde.
Pressemitteilung von Berivan Aymaz: Hilfsfonds für Bürgen von syrischen Geflüchteten muss kommen
Kommunalinfo „Hilfsfonds für Bürg*innen von syrischen Geflüchteten muss jetzt kommen“