Mitten in der Nacht wurde am 22. Juni 2017 Familie D. mit ihren zwei Kindern im Alter von acht und neun Jahren aus der städtischen Unterkunft in Essen geholt, um sie im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Toulouse zu überstellen.
Diese Vorgehensweise steht nicht nur im kompletten Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention; sie verstößt auch gegen einen Erlass der vorherigen rot-grünen Landesregierung. Wir haben durchgesetzt, dass Abschiebungsmaßnahmen von Familien mit Kindern unter 14 Jahren „grundsätzlich nicht in der Zeit zwischen 21.00-06.00 Uhr“ begonnen werden sollen.
Die betroffenen Kinder befinden sich ohnehin bereits in einer extrem schwierigen Situation. Eine zusätzliche Traumatisierung muss unbedingt verhindert werden.
Wir fordern die Landesregierung deshalb dazu auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den Schutz der Schwächsten – nämlich Kinder von Geflüchteten – sicherzustellen. Sie muss auch bei Abschiebungen und Rücküberstellungen das Kindeswohl beachten und die Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich halten. Abschiebungen und Rücküberstellungen von Familien mit Kindern zur Nachtzeit sind deshalb zu verhindern!