Warum werden angestellte Landesbeschäftigte zu Bittstellern gemacht?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Das Land hat auch und gerade in Zeiten von Corona eine Fürsorgepflicht für seine Landesbeschäftigten. Die Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite hat Regelungen mit sich gebracht, die ohne Beispiel sind. So sind nicht wenige Beschäftigte von Quarantäne betroffen, sei es wegen Erkrankung oder erhöhtem Risiko. Bisher konnten die Landesbeschäftigten davon ausgehen, dass damit keine finanziellen Beeinträchtigungen verbunden sind. Für beamtete Landesbeschäftigte trifft das auch zu. Aber bei Angestellten ist nach sechs Wochen Schluss.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW hat mitgeteilt, dass es bis zu sechs Wochen die Lohnfortzahlung tätigt. Danach müssen die Beschäftigten bei den örtlichen Behörden für soziales Entschädigungsrecht einen Antrag stellen, um wenigstens eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes erhalten zu können. Das empfinden angestellte Landesbeschäftigte, darunter viele Lehrkräfte als massive Zurücksetzung und Benachteiligung.
Deshalb bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.         Wie begründet die Landesregierung die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Fortzahlung von Bezügen und Lohn im Fall einer Quarantäne?
2.         Hält die Landesregierung den bürokratischen Mehraufwand durch Antragstellung bei den örtlichen Behörden für Entschädigungsrecht für angemessen angesichts einer festgestellten epidemischen Lage landesweiter Tragweite?
3.         Welche Maßnahmen ergreift das Land, um Benachteiligungen auszugleichen?
4.         Bis wann können die Tarifbeschäftigten im Landesdienst mit der Umsetzung der Ausgleichsregelungen rechnen?