Welche Annahmen liegen der Landesregierung bezüglich der Behauptung der Bundesregierung einer energiewirtschaftlichen Notwendigkeit von Garzweiler II vor?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

In der Plenardebatte zur Bund-Länder-Einigung beim Kohleausstieg am 23.01.2020 stellte Ministerpräsident Laschet dar, wie es aus Sicht der Landesregierung zu dem ungewöhnlichen Vorgang kam, dass die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung von 2016 bundesgesetzlich bestätigt werden soll. Wie bereits in der Pressekonferenz zur Bund-Länder-Einigung am 16. Januar sprach er im Plenum davon, dass die Bundesregierung detaillierte Berechnungen vorgelegt habe, nach denen der Tagebau Garzweiler II wie geplant fortgeführt werden muss und die Landesregierung diesen Argumenten keine eigenen Berechnungen entgegen halten konnte.
Daneben überraschte Ministerpräsident Laschet mit einer Zahl zum Restkohlebedarf der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier. Er sprach von einem kumulierten Bedarf von 950 Millionen Tonnen Braunkohle. Doch weder erläuterte er, aus welcher Quelle er diese Zahl bezogen hat, noch welche Annahmen dieser Zahl zugrunde liegen.
In früheren Kleinen Anfragen (Drucksachen 17/7040 bis 17/7051) nannte die Landesregierung folgende übliche Braunkohleverbräuche für die unterschiedlichen Kraftwerksblockklassen:
300 MW-Klasse: 2,5 bis 3,5 Millionen Tonnen pro Jahr
600 MW-Klasse: 4,5 bis 5,5 Millionen Tonnen pro Jahr 1000 MW-Klasse (BoA): 6 bis 7 Millionen Tonnen pro Jahr
Legt man diese Bandbreiten dem am 16. Januar 2020 beschlossenen Abschaltplan zugrunde, ergibt sich ein Restkohlebedarf für die Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier über alle drei Tagebaue zwischen 580 und 685 Millionen Tonnen bis 2038. Die von Ministerpräsident Laschet genannte Zahl liegt demgegenüber um 39 bis 64 Prozent höher.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Berechnungen von RWE und der Bundesregierung mit der Schlussfolgerung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler in den Grenzen der Leitentscheidung von 2016 vor? (Bitte um detaillierte Darstellung der Annahmen und Berechnungen)
2.         Welche eigenen Ergebnisse zu in unterschiedlichen Abbaugrenzen förderbaren Kohlemengen liegen der Landesregierung vor? (Bitte Gesamtsumme und förderfähige Mengen für die Tagebaue Inden, Hambach und Garzweiler II in unterschiedlichen Abbaugrenzen angeben)
3.         Welche Untersuchungen zum Bedarf an Braunkohle im Rheinischen Revier bis zum Ende der Braunkohleverstromung, die einen Gesamtbedarf von 950 Millionen Tonnen erwarten lassen, liegen der Landesregierung vor? (Bitte um Darstellung der Gesamtsumme, sowie einer Aufschlüsselung nach Tagebauen und der einzelnen Kraftwerksblöcke in Millionen Tonnen)
4.         Wie viel Braunkohle wird voraussichtlich durch die vorgezogene Stilllegung des Kraftwerks Weisweiler im Tagebau Inden nicht gefördert werden?
5.         Plant die Landesregierung im Zuge der angekündigten Überarbeitung der Leitentscheidung zur Braunkohle eigene Untersuchungen zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II?