Was bedeutet die neue Leitentscheidung für die Braunkohlenplanung?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Die Landesregierung hat angekündigt, eine neue Leitentscheidung zur Braunkohle zu treffen, um die planerische Grundlage an die durch den Kohleausstieg geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die Auswirkungen auf die nachgeordneten Planungsebenen sind jedoch unklar. Vor dem Hintergrund der sehr zeitaufwendigen Planungsprozesse im Braunkohlentagebau, ist dies jedoch eine relevante Information. Ebenso unklar ist, mit welchen Maßnahmen die Landesregierung diese Planungsprozesse zu beschleunigen gedenkt.
Darüber hinaus hat Minister Pinkwart in einer Presskonferenz am 20. Januar 2020 angekündigt, die von RWE vorzulegenden, an den Kohleausstieg angepassten Tagebauplanungen kritisch und unter Hinzuziehung externer Gutachter zu prüfen. Da RWE angekündigt hat, diese geänderten Planungen der Landesregierung Anfang Februar zu übermitteln, sollte in der Landesregierung bereits jetzt Klarheit über den Prozess der Prüfung dieser Planungen herrschen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Inwieweit sind die durch die Leitentscheidung von 2016 sich ergebenden Änderungen bereits planerisch umgesetzt?
2.      Welche Braunkohlenpläne werden an die aktuell in Vorbereitung befindliche Leitentscheidung angepasst werden müssen?
3.      Welche Pläne verfolgt die Landesregierung, um das Braunkohlenplanverfahren zeitlich zu beschleunigen ohne dass die Beteiligung von Kommunalpolitik und Bürgerschaft eingeschränkt wird?
4.      Welche Rahmen- bzw. Hauptbetriebspläne werden durch die geplanten Änderungen ihre Gültigkeit verlieren?
5.      Wie werden die von Minister Pinkwart in der Pressekonferenz am 20.01.2020 angekündigten Prüfungen der Planungen von RWE unter Hinzuziehung externer Gutachter konkret umgesetzt?