Landesregierung muss sich für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission einsetzen!

Entschließungsantrag zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Kohleausstieg

Portrait Wibke Brems 5-23

I.          Ausgangslage
Der Kompromiss für den Ausstieg aus der Kohleverstromung, den die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission vor mehr als einem Jahr nach mühsamen Verhandlungen gefunden hatte, bietet die Chance, der Einhaltung der Pariser Klimaziele deutlich näher zu kommen und den gesellschaftlichen Großkonflikt um die Kohle zu befrieden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für ein Kohleausstiegsgesetz weicht jedoch in wesentlichen Punkten von den Empfehlungen der Kohlekommission ab und entspricht damit in der vorliegenden Form nicht der angekündigten Eins-zu-eins-Umsetzung.
Diese Abweichungen beschränken sich keineswegs auf die Regelungen zur Beendigung der Steinkohleverstromung, sondern erstrecken sich maßgeblich auch auf die vorgeschlagenen Regelungen zur Beendigung der Braunkohleverstromung, die Inbetriebnahme von Datteln IV und den fehlenden Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbarer Energien. Nun beklagte unbillige Härten für die Betreiber von Steinkohlekraftwerken sind vornehmlich direkte Auswirkungen aus dem nicht-stetigen Abschaltplan der Braunkohlekraftwerksblöcke.
Es ist absurd, wie CDU und FDP auf der einen Seite die wesentliche Rolle der Landesregierung bei den Verhandlungen zur Bund-Länder-Einigung vom 16. Januar 2020 loben, aber gleichzeitig die Auswirkungen einer nicht-stetigen Reduktion der Braunkohlekapazitäten als zentrales Verhandlungsergebnis auf die Steinkohlekraftwerke kritisieren.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen, als Parlament des vom Kohleausstieg am stärksten betroffenen Bundeslandes, sollte ein deutliches Signal an die Landes- und Bundesregierung senden, dass die versprochene Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen der
Kohlekommission eingefordert wird und entsprechend umfassende Nachbesserungen am Kohleausstiegsgesetz vorgenommen werden müssen.

II.         Beschlussfassung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
1.      die Empfehlungen der „Kohlekommission“ eins zu eins umgesetzt werden;
2.      Stilllegungen von Braunkohlekraftwerksblöcken stetig erfolgen, um die im Kommissionergebnis geforderte kontinuierliche Reduktion der Kraftwerksleistungen in der Braunkohle wie in der Steinkohle gleichermaßen zu gewährleisten;
3.      die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler nicht im Kohleausstiegsgesetz festgestellt wird, sondern im Zuge der Anpassung von Leitentscheidung und Braunkohlenplanung entsprechend Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsplan von der Landesregierung detailliert untersucht wird;
4.      in das Kohleausstiegsgesetz eine klare Aussage zur Nichtinbetriebnahme von Datteln IV aufgenommen wird;
5.      umgehend Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien inklusive eines klaren Mengengerüsts für den angestrebten Zubau bis 2030 durch die Bundesregierung ausgearbeitet und spätestens gemeinsam mit dem Strukturstärkungsgesetz und dem Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden.