Klimakrise: Mehr Unterstützung für die Kommunen bei Klimaschutz und Klimafolgenanpassung!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Wibke Brems 5-23

I.         Ausgangslage
Die Klimakrise ist längst in den Kommunen von Nordrhein-Westfalen angekommen. So stellen Hitzewellen, Wasserknappheit, Starkregenereignisse und Waldbrände die Städte und Gemeinden in NRW bereits heute vor neue Herausforderungen. Selbst bei deutlich erhöhten Anstrengungen zur Eindämmung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius werden sich die Auswirkungen noch weiter verstärken. Eine Anpassung ist unumgänglich, wie ein aktueller Bericht des IPCC eindrücklich aufzeigt (IPCC, 2018: Global warming of 1.5°C. An IPCC Special Report on the impacts of global warming of 1.5°C above pre-industrial levels and related global greenhouse gas emission pathways, in the context of strengthening the global response to the threat of climate change, sustainable development, and efforts to eradicate poverty. Online abrufbar unter: https://report.ipcc.ch/sr15/pdf/sr15_spm_final.pdf). Die Anpassung an die Folgen des vom Menschen verursachten Klimawandels hat sowohl in den Städten Nordrhein-Westfalens, als auch in unseren ländlichen Räumen große Bedeutung. In städtischen Bereichen kommt es durch die dichte Bebauung und hohe Versiegelung bereits heute zu einer zusätzlichen Hitzebelastung der Bevölkerung. Im ländlichen Raum sind es insbesondere die Land- und die Forstwirtschaft, deren wirtschaftliche Grundlage durch den Klimawandel zunehmend in Gefahr gerät.
Die gehäuft auftretenden extremen Ereignisse mahnen, dass Kommunen sich nicht nur besser auf diese Veränderungen einstellen müssen, sondern dass die Anstrengungen zur Eindämmung der globalen Erwärmung auf allen Ebenen verstärkt werden müssen.
Ob Klimaschutz gelingt, entscheidet sich zu einem großen Teil auch auf der kommunalen Ebene. Hier erhalten im Konflikt widerstreitender Interessen und vielfach schwieriger Haushaltslagen Klimaschutz und Klimaanpassung noch zu oft nicht die notwendige Priorisierung. Zwar wurden in vielen Städten und Gemeinden in NRW Klimaschutz- und zum Teil auch Klimafolgenanpassungskonzepte erstellt und Klimaschutzmanager eingestellt. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind in den Kommunen jedoch vielfach noch nicht genügend fachbereichsübergreifend institutionalisiert und zu oft abhängig vom Engagement Einzelner.

Finanzielle Lage hemmt effektiven Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Kommunen

Ein Großteil der Kommunen in Nordrhein-Westfalen leidet nach wie vor unter einer strukturell unzureichenden Finanzausstattung. Gleichzeitig entstehen neue Investitionsnotwendigkeiten zur Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an dessen Folgen. Zusätzlich drohen steigende Kosten für den Umgang mit Extremwetterereignissen und ihren Schäden. Diese Dreifachherausforderung trifft auf Kommunen in NRW, die in ihrer Mehrzahl schon mit den bisherigen Aufgaben an ihre finanzielle Leistungsfähigkeit geraten sind. Ein stetig wachsender Sanierungsstau auf bundesweit mittlerweile etwa 140 Mrd. Euro ist die traurige Konsequenz der seit Jahren zu niedrigen Investitionen in die kommunalen Infrastrukturen.
Vor diesem Hintergrund ist es für viele Kommunen in NRW praktisch unmöglich, ihrer Verantwortung für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung nachzukommen. Insbesondere in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Energie kann Deutschland seine CO2-Einsparziele je- doch ohne das Engagement und die Investitionen der Kommunen nicht erreichen. Nur wenn es gelingt, auch die kommunale Infrastruktur klimafreundlich zu transformieren und zu ertüchtigen, kann ein klimaneutrales Deutschland tatsächlich Realität werden.
Es ist Aufgabe der Landesregierung, die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Verantwortung in Zukunft besser wahrnehmen zu können und die Belange des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gegenüber anderen Ansprüchen wesentlich stärker zu gewichten. Zwar konnte die Landesregierung aufgrund steigender Steuereinnahmen, die Fördermittel für kommunalen Klimaschutz erhöhen, davon profitieren jedoch nur einzelne Projekte in ausgewählten Kommunen. Vielversprechende Konzepte und Projekte bleiben in der Regel Stückwerk, ohne dass ihr Erfolg nach dem Best-Practice-Prinzip in die Breite getragen und auf andere Kommunen ausgerollt wird. Um die Klimaschutzpotenziale auf der kommunalen Ebene endlich bestmöglich zu heben, bedarf es einer verlässlichen, auskömmlichen und flächendeckenden Finanzierung.
Doch die Frage der kommunalen Finanzen wird von der schwarz-gelben Landesregierung und der schwarz-roten Bundesregierung trotz vielfacher wohlfeiler Versprechen immer noch weitestgehend ignoriert. Weder die Frage eines fairen Lastenausgleichs im Bereich der Sozialtransfers, noch die vielerorts dramatische Altschuldenproblematik wurde bislang nachhaltig in Angriff genommen. Dabei waren die Rahmenbedingungen hierfür in den letzten Jahren so gut, wie lange nicht. Dass Land und Bund die immer neuen Einnahmerekorde nicht dazu genutzt haben, die strukturelle Unterfinanzierung eines Großteils der NRW-Kommunen zu beenden, ist auch aus Sicht der Klimapolitik ein historisches Versäumnis. Dieses gilt es nun – in einem sich verschlechternden konjunkturellen Umfeld – schnellst möglich zu beheben. Insbesondere die Einrichtung eines maßgeblich von Bund und Ländern zu finanzierenden kommunalen Altschuldenfonds muss endlich umgesetzt werden.

Investitionspakt             GutesKlima2030             ermöglicht                                         Anschubfinanzierung für kommunale Klimaschutzinvestitionen

Landes- und Bundesregierung sind gefordert, die Kommunen umgehend bei den skizzierten Aufgaben deutlich stärker als bisher zu unterstützen. Dies ist aktuell nicht nur klimapolitisch, sondern genauso wirtschaftspolitisch geboten. Die konjunkturelle Abkühlung verlangt genauso wie die Klimakrise nach zusätzlichen öffentlichen Investitionen. Eine dramatische Aufstockung der Mittel für klimaschonende Infrastrukturen muss daher sowohl aus dem Landeshaushalt als auch aus dem Bundeshaushalt erfolgen. Dies fordert beispielsweise auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund in seinem Masterplan Klimaschutz (https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2019/DStGB%20legt%20Masterplan%20Klima-
schutz%20vor/MasterplanKlimaschutz_Juni2019.pdf).
Die Landesregierung sollte daher ein Förderprogramm „GutesKlima2030“ auflegen, mit welchem durch die NRW.Bank Investitionen in kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ermöglicht werden. Die Tilgung soll dabei aus dem Landeshaushalt erfolgen.
Förderfähig sollten dabei möglichst alle investiven Maßnahmen in die kommunale Infrastruktur sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der kommunalen Treibhausgasemissionen oder einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Eine Orientierung am kommunalen Klimaschutzkonzept zur Auswahl der Maßnahmen wäre dabei naheliegend. Grundsätzlich sollten die Förderbedingungen aber maximal einfach und flexibel sein, entscheidendes Förderkriterium für die Klimaschutzmaßnahmen sollte die CO2-Reduktion bzw. Energieeinsparung darstellen. Die rot-grüne Vorgängerregierung hat mit GuteSchule2020 ein Programm entwickelt, welches für das Programm „GutesKlima2030“ Vorbild sein sollte. Durch die Orientierung an den Kriterien des kommunalen Finanzausgleichs wird dabei gewährleistet, dass sich die Höhe der Förderung für die Kommunen an dem tatsächlichen Bedarf und der eigenen Finanzkraft orientiert.
Diese Grundsystematik sollte auf „GutesKlima2030“ übertragen werden. Das Volumen von 500 Millionen Euro pro Jahr von GuteSchule2020 kann dabei aber nur das Minimum sein. Die Laufzeit sollte mindestens zehn Jahre betragen, um allen Kommunen ausreichend Zeit zur Projektplanung und Beantragung einzuräumen. Auf diese Weise stünden den Kommunen in den kommenden zehn Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen in den Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verfügung, ohne dass der Landeshaushalt über Gebühr belastet würde.

NRW-Klimaschutzgesetz umsetzen

Neben den notwendigen finanziellen Freiräumen, fehlt den Verantwortlichen für Klimaschutz in den Kommunen und Kreisen in der Regel die notwendige Weisungskompetenz, um Klimaschutz im Handeln der Gesamtverwaltung konsequent durchzusetzen und zu verankern. Klimaschutzmanagerinnen und -manager werden aufgrund der Fördersystematik häufig nur befristet eingestellt und bei Beendigung der Förderung nicht weiter beschäftigt. Damit endet nicht selten auch die Umsetzung und Fortschreibung von Klimaschutzkonzepten. Das ist fatal, denn Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gelingen dauerhaft nur, wenn sie in den kommunalen Verwaltungen eine zentrale Rolle als Querschnittsaufgabe in allen Belangen des Verwaltungshandelns spielen. Hier sollte das Land NRW seine Verantwortung anerkennen und eine landesseitige Anschlussförderung des Klimaschutzmanagements, nach Auslaufen der maximal fünfjährigen Förderung aus der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums, mit vergleichbaren Fördersätzen sicherstellen.
Um eine flächendeckende Erstellung von Klimaschutzkonzepten zu erreichen, bietet §5 Klimaschutzgesetz NRW die Möglichkeit, per Verordnung die Kommunen zur Erstellung solcher Konzepte zu verpflichten und vergleichbare Mindestanforderungen zu definieren, bei entsprechendem finanziellem Ausgleich für die Erstellung und Fortschreibung dieser Konzepte über den Landeshaushalt. Die Landesregierung muss nun von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In der entsprechenden Verordnung muss sie dafür Sorge tragen, dass auch Anforderungen an die Quantifizierung von Klimaschutzzielen, die regelmäßige Erfolgsmessung und Fortschreibung dieser Konzepte enthalten sind und die Berücksichtigung des Themas Klimafolgenanpassung erfolgt. Eindeutig messbare Ziele und eine Verpflichtung die Zielerreichung regelmäßig und transparent zu überprüfen, würden die Bedeutung der kommunalen Klimaschutzkonzepte erhöhen und das Nachsteuern erleichtern.
Darüber hinaus muss klimaschonendes Verhalten der Kommunen auch durch das Land belohnt werden. So sollte bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes, insbesondere bei der Industrie- und Mittelstandsförderung, der Wohnraumförderung und der Förderung neuer Gewerbegebiete, darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen nicht den Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungskonzepten der Kommune widersprechen und die Auswirkungen in der Konzeptionierung mit beachtet wurden.

Klimaanpassung muss ebenso höchste Priorität erhalten

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in NRW immer stärker zu spüren. Bislang werden die Auswirkungen auf und die Widerstandsfähigkeit der Kommunen gegenüber den Änderungen des Klimas nur selten in einer Position gebündelt. Auch dies ist ein Grund, warum die Anpassungsgeschwindigkeit bislang viel zu gering ist. Es ist daher notwendig, neben dem Klimaschutz auch die Anpassung an den Klimawandel deutlich zu verstärken. Dafür braucht es flächendeckend neben Verantwortlichen für den Klimaschutz genauso verantwortliche Personen in der kommunalen Verwaltung für die Anpassung an den Klimawandel.
Zwar werden Stellen für das Klimaschutzmanagement über die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert, nicht jedoch für das Klimaanpassungsmanagement. Daher muss sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass Klimaanpassung in der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums zukünftig stärker berücksichtigt wird. Kurzfristig sollte NRW durch eine eigene Förderung die Einrichtung solcher Positionen anstoßen. Denkbar wäre, dass die oben skizzierte landesseitige Anschlussförderung für das Klimaschutzmanagement von den Kommunen auch für die Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements eingesetzt werden könnte, bspw. wenn das Klimaschutzmanagement bereits heute aus dem Kommunalhaushalt finanziert wird.
Zwar verfügen bereits einige Städte über Klimafolgenanpassungskonzepte, die in der Regel neben einer Analyse der klimawandelbedingten Risiken auch Maßnahmenvorschläge zu deren Reduktion enthalten. Die gezogenen Schlussfolgerungen und Maßnahmen müssen jedoch noch konsequenter umgesetzt und im Alltag des Verwaltungshandelns berücksichtigt werden. So wird es auf Dauer nicht ausreichen, die Begrünung von Dach- oder Fassadenflächen zu fördern, wenn gleichzeitig Freiluftschneisen wahllos bebaut werden. Auch ein Konzept zum Umgang mit Starkregenereignissen wirkt erst nachdem die empfohlenen Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt wurden.
Investitionen von Kommunen in eine emissionsarme und klimawandelangepasste, also zukunftsfähige, Infrastruktur müssen deutlich erhöht werden. Dazu bedarf es einer besseren Ausstattung der Förderprogramme von Bund und Land. Einzelne Pilotprojekte in ausgewählten Kommunen über Förderwettbewerbe zu fördern, ist der Dringlichkeit der Herausforderungen in allen Kommunen längst nicht mehr angemessen. „GutesKlima2030“ kann den Einstieg in die notwendige Breitenförderung über den Landeshaushalt darstellen. Gleichzeitig muss die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass der Schwerpunkt Klimaschutz auch in der nächsten EU-Förderperiode in den Programmen EFRE und ELER gut ausgestattet wird und die Programme ohne zusätzliche bürokratische Anforderungen leicht zugänglich sind.

Ein dauerhafter Unwetterfonds ist notwendig

Wo es möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, müssen sich Gebäudeeigentümerinnen und – ­­eigentümer und Unternehmen in Zukunft flächendeckend gegen die Auswirkungen des Klimawandels über Elementarschadensversicherungen absichern. Hierzu sollte die Informationsvermittlung durch die Landesregierung intensiviert werden. Wo eine Versicherung nicht möglich ist, z.B. weil Versicherungen kein Angebot machen oder es die Wirtschaftskraft der Betroffenen übersteigt, muss bei einem Schadensereignis unbürokratische Hilfe möglich sein.
Nicht nur von Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch von Kommunen kann erwartet werden, dass sie sich mit den Gefahren des Klimawandels auseinandersetzen und die Erkenntnisse in ihren Planungen berücksichtigen. Kommunen müssen wissen, wo sie verletzlich sind, Verwundbarkeitsanalysen und Klimaanpassungskonzepte sollten daher für Kommunen verpflichtend werden. Außerdem muss geprüft werden, welche Möglichkeiten es seitens des Landes gibt, um Kommunen bei der Versicherung ihrer Immobilien und Infrastruktur gegen Elementarschäden zu unterstützen.
Eine Kommune, die alles getan hat, um sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen, aber trotzdem Schäden durch ein Extremwetterereignis erleidet, muss sich auf die Solidarität der Allgemeinheit verlassen können. Monatelange Ungewissheit, mit welchen Geldern die Schäden beseitigt werden können, darf es in Zukunft nicht mehr geben. Daher braucht es einen ausreichend ausgestatteten Unwetterfonds auf Landesebene, auf welchen die Kommunen im Schadensfall kurzfristig zurückgreifen können.

Kommunen brauchen fachliche Unterstützung

Neben knappen Finanzmitteln leiden insbesondere kleinere Kommunen unter knappen Personalkapazitäten und fehlenden fachlichen Kompetenzen in den komplexen Wechselwirkungen von Planungen und Klimawirkungen. Die zunehmende Hitzebelastung lässt sich in Städten im Zuge des Klimawandels mittlerweile gut und sehr kleinräumig modellieren. Genauso kann modelliert werden, welche Auswirkungen in diesem Zusammenhang beispielsweise der Verlust von Frischluftschneisen hätte. Doch werden diese Untersuchungen der Wechselwirkungen von Klima- und städtebaulichen Veränderungen noch nicht flächendeckend durchgeführt. So wird verhindert, dass auf diese Klimawirkungen in den weiteren Prozessschritten von Planung, Förderung und Umsetzung von städtebaulichen Projekten angemessen eingegangen werden kann. Die Kommunen benötigen also bereits bei der Analyse von Klimawirkungen und bei der Planung von Klimawandelanpassungsmaßnahmen eine stärkere Unterstützung durch das Land mit Daten und Methoden. Das in der Ruhrkonferenz zum Thema „Grüne Infrastruktur“ vorgeschlagene Kompetenzzentrum könnte hier zum Vorbild für ein landesweites Unterstützungsinstrument des Landes für die Kommunen im Bereich Klimafolgenanpassung werden.
Die in Konzepten im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung formulierten Zielsetzungen sollten sich in sämtlichen kommunalen Planungsdokumenten wiederspiegeln, so sollten sie beispielsweise Teil von „Integrierten Handlungskonzepten“ sein. Zudem sollte geprüft werden, mit welchen Instrumenten Planungen einem „Stresstest Klimafolgen“ unterzogen werden können. So können Fehlplanungen, wie die Störung einer Frischluftschneise, die Begünstigung von Hitzeinseln oder die Bebauung von durch Starkregenereignissen stark gefährdeten Gebieten sicher ausgeschlossen werden.

Kommunen beim Ausbau Erneuerbarer Energien unterstützen

Neben aller Unterschiedlichkeit in den Ausgangslagen, sind die Kommunen ein entscheidender Akteur für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Kommunen entscheiden durch die Änderung von Flächennutzungsplänen, in welchen Gebieten Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet werden dürfen. Sie sind mit der eigenen Energieversorgung und Bemühungen um Energieeinsparung und Energieeffizienz Vorbild für Privatpersonen und Unternehmen. Das Land sollte die Kommunen in NRW mit eindeutigen rechtlichen Rahmenbedingungen, Handreichungen und Beratungsangeboten gezielt dabei unterstützen, rechtssichere Planungen für den Ausbau erneuerbarer Energien aufzustellen und auch ihren kommunalen Stromverbrauch aus erneuerbarer Erzeugung zu decken. Dazu bedarf es Investitionen in eine dezentrale kommunale Energieerzeugung. So wie der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), nutzt auch ein Großteil der nordrhein-westfälischen Kommunen die enormen Photovoltaik-Potentiale ihrer kommunalen Dach- und Fassadenflächen bislang vollkommen unzureichend. Dabei könnte der Eigenverbrauch vieler kommunaler Liegenschaften längst auf dem eigenen Dach abgedeckt werden. Doch nicht nur die Photovoltaik bietet enorme Potentiale für eine kommunale Eigenstromerzeugung. Insbesondere in den ländlichen Räumen erzeugen viele Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen mehr Strom mit Windenergie- und modernen Biomasse-Anlagen, als sie selbst verbrauchen. Hier fehlt es allerdings noch an den richtigen Marktbedingungen, dass sich eine kommunale Eigenversorgung auch aus diesen Anlagen wirtschaftlich darstellen ließe. Die Landesregierung sollte sich für entsprechende bundesgesetzliche Änderungen einsetzen.

Klimaschutz durch Umstellung kommunaler Fahrzeugflotten und Mobilitätsmanagement

Ähnlich wie zur erneuerbaren Stromversorgung, bieten sich den Kommunen und ihren kommunalen Unternehmen auch in der Erfüllung ihrer Mobilitätsbedarfe und beim Betrieb ihrer Fahrzeugflotten vielfältige Möglichkeiten, ihre CO2-Emissionen zu senken. Gerade für innerstädtische kommunale Verkehre steht eine breite Palette klimaschonender Fortbewegungsmöglichkeiten zur Verfügung: Vom Dienst- und Lastenrad, über batterieelektrische Zweiräder, Autos und Transporter bis hin zu emissionsarmen Gasantrieben. Auch für den Bus- und Lastverkehr ist der herkömmliche Dieselantrieb heute längst nicht mehr alternativlos. Oberleitungssysteme, Elektro-, Wasserstoff-, (Bio)Gas- oder Hybridantriebe sind inzwischen endlich auch bei deutschen und europäischen Herstellern erhältlich. Eine konsequente Umrüstung der kommunalen Fahrzeugflotten würde gerade bei den Herstellern von alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen in den kommenden Jahren für eine dringend benötigte Dynamik sorgen. Eine Anschaffungsprämie allein greift hierbei jedoch zu kurz. Gleichzeitig sollten kommunale Akteure im Rahmen eines strategischen, betrieblichen Mobilitätsmanagements ihre Mobilitätsbedarfe kritisch prüfen und Vermeidungs- und Verlagerungspotenziale, weg vom motorisierten Individualverkehr, nutzen. Hierauf sollte die Landesregierung hinwirken und die Kommunen dabei unterstützen.

Grüne Infrastruktur als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge verstehen, schützen und entwickeln

So wie die Bildungsinfrastruktur oder die kommunalen Versorgungsnetze für Energie und Wasser muss auch die sogenannte grüne Infrastruktur, also öffentliche Grünflächen, Parks, Baumbestände, aber auch das Straßenbegleitgrün, Quellbereiche, Bäche oder kleinere Wasserläufe und deren Wassereinzugsgebiete, als Teil der öffentlich, staatlich zu garantierenden Daseinsvorsorge definiert werden. Die Landesregierung sollte sich für eine entsprechende Reform des Raumordnungsgesetzes auf Bundesebene einsetzen.
Anders als in anderen Infrastrukturbereichen sind kommunale Grünflächenkonzepte heute noch eher die Ausnahme. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte 2016 mit dem Förderaufruf
„Grüne Infrastruktur NRW“ bereits einen Anstoß für eine gezielte, nachhaltige und vor allem planvolle Entwicklung der grünen Infrastruktur in den nordrhein-westfälischen Kommunen gegeben. Insgesamt elf Modellprojekte wurden mit insgesamt 88 Millionen Euro gefördert, Förderzuschläge wurden aber letztmalig im Jahr 2017 erteilt. Die neue schwarz-gelbe Landesregierung führt das Programm nicht fort.
Am 16. Mai 2018 fand auf Einladung des Ministeriums dennoch der Fachkongress „Vom urbanen Grün zur grünen Infrastruktur“ in Düsseldorf statt. In den Ergebnissen wurde nicht nur die Bedeutung des Konzepts der „Grünen Infrastruktur“ für die zukünftige Stadtentwicklung festgehalten, es wurden auch klare Erwartungen an die Landesregierung formuliert. Neben der Fortführung einer breit aufgestellten Förderung der kommunalen grünen Infrastruktur wurde vor allem die Erarbeitung eines standardisierten Planungs-, Steuerungs- und Evaluationsrahmens zur Konzeptualisierung integrierter Grünen-Infrastruktur-Konzepte gefordert. Die Landesregierung hat jedoch bis heute daraus keine Konsequenzen gezogen.

II.       Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
1.     sich für eine konsequente Neuordnung der Kommunalfinanzen und die Einrichtung eines Altschuldenfonds einzusetzen, um die Kommunen in die Lage zu versetzen ihre Verantwortung für den Klimaschutz wahrnehmen zu können;
2.     einen Investitionspakt GutesKlima2030 zur Unterstützung kommunaler Klimaschutzinvestitionen aufzulegen, der sich am erfolgreichen Landesprogramm „Gute Schule 2020“ orientiert und es unseren Kommunen ermöglicht, bis 2030 vom Land zu tilgende NRW-Bank-Kredite in Höhe von fünf Milliarden Euro für Investitionen in Klimaschutz und Klimafolgenanpassung aufzunehmen;
3.     durch den Erlass einer Verordnung nach §5 Klimaschutzgesetz NRW alle Kreise und Kommunen zur Erstellung von regelmäßig fortzuschreibenden integrierten Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungskonzepten bis Ende 2022 zu verpflichten und die für die Erstellung und Fortschreibung notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen;
4.     in dieser Verordnung sicherzustellen, dass die kommunalen Klimaschutzkonzepte quantitative Ziele zur Treibhausgasreduktion enthalten, deren Erreichung durch regelmäßige Evaluation unabhängig überprüft wird;
5.     ein Förderprogramm aufzulegen, welches ergänzend zur und in Anlehnung an die entsprechenden Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums eine dauerhafte Förderung des kommunalen Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmanagements aus dem Landeshaushalt ermöglicht;
6.     Kommunen mit geeigneten Daten und Methoden, wie beispielsweise hochaufgelösten Klimawirkungsanalysen oder parallelen Modellierungen von Landnutzungsveränderungen, bei der Analyse von Klimawirkungen kommunaler Planungen zu unterstützen;
7.     bestehende Landesförderprogramme zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Kommunen, wie KommunalerKlimaschutz.NRW und GrüneInfrastruktur.NRW, als Breitenförderung auszugestalten und mit entsprechenden Haushaltsmitteln auszustatten, so dass alle Kommunen in NRW sie in Anspruch nehmen können;
8.     mit einer unabhängigen Überprüfung bestehender Förderprogramme, die Bedeutung für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung haben, wie u.a. in den Bereichen Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie Industrie- und Mittelstandsförderung, und ggf. Integration entsprechender Förderbedingungen dafür Sorge zu tragen, dass über Landesförderprogramme unterstützte Maßnahmen und Projekte dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel nicht entgegenstehen;
9.     einen Unwetterfonds als Sondervermögen des Landes einzurichten, aus dem betroffene Kommunen zukünftig Mittel zur Beseitigung von Extremwetterschäden erhalten können.