Nach Weisung zur Baumhausbeseitigung im Hambacher Wald im Sommer 2018: Lässt die Landesregierung die Kommunen auf den Kosten sitzen?

Kleine Anfrage von Wibke Brems, Verena Schäffer, Horst BEcker, Mehrdad Mostofizadeh und Johannes Remmel

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Mehrdad Mostofizadeh
Portrait Wibke Brems 5-23

Vom 13. September 2018 bis zum 2. Oktober 2018 wurde im Hambacher Wald auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen eine Räumungsverfügung durch die unteren Bauaufsichtsbehörden vollzogen. Nach einem Online-Bericht des WDR vom 11. Oktober 2019 sollen der Stadt Kerpen, dem Kreis Düren und der Gemeinde Merzenich hierdurch Kosten in Höhe von rund 716.000 Euro für den Ausgleich der Verdienstausfälle der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr und für die Ausgaben der Krisenstäbe entstanden sein (https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/raeumung-baumhaeuser-hohe-kosten-100.html (24.10.2019)).
Der WDR-Bericht spricht davon, dass die betreffenden Kommunen in Vorleistung getreten sein sollen, was bedeuten würde, dass ihnen seitens der Landesregierung die Erstattung dieser Kosten zuvor in Aussicht gestellt worden sein muss. Auch sollen die Kosten noch nicht erstattet worden sein, obwohl sich die Kommunen in der Vergangenheit mit der Bitte um deren Begleichung an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen von Ministerin Scharrenbach wandten. Das Ministerium soll auf Nachfrage des WDR geantwortet haben, dass die Prüfung dieser Erstattung noch andauere.
Laut einer jüngeren Meldung des „Kölner Stadt-Anzeigers“ vom 28. Oktober 2019 sollen der Stadt Kerpen durch den Einsatz Kosten in Höhe von rund 530.000 Euro entstanden sein. Ein Sprecher der Stadt soll erläutert haben, dass die Landesregierung kurz vor der Räumung zugesagt habe, die im Zuge der Räumung anfallenden Kosten zu übernehmen. Ende November 2019 soll ein Treffen stattfinden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.       Welche Kosten, die der Stadt Kerpen, dem Kreis Düren und der Gemeinde Merzenich durch die Vollziehung der Räumungsverfügung (Räumung und Beseitigung der Baumhäuser) im Hambacher Wald im Sommer bzw. Herbst 2018 entstanden, sagte die Landesregierung zu, durch welches Ministerium zu erstatten?
2.       Wenn die Übernahme von Kosten zugesagt wurde, wann geschah dies durch wen gegenüber welchen Kommunen?
3.       Wenn die Übernahme von Kosten zugesagt wurde, vor welchem Hintergrund geschah dies?
4.       Anhand welcher Kriterien wird die Erstattung der Kosten in welcher Höhe (aktueller Stand) durch die Landesregierung derzeit geprüft?
5.       Bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein?