Wo bildet die Landesregierung den Finanzbedarf für den Strukturwandel ab?

Kleine Anfrage von Monika Düker, Horst Becker und Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Anfang April einigten sich Bund und Länder auf ein Sofortprogramm für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen, aus welchem ca. 90 Millionen Euro nach NRW fließen sollen. Die Landesregierung möchte dieses ergänzen: „Hierfür sind rd. 10 Mio. EUR – zusätzlich zum aus Bundesmitteln finanzierten Sofortprogramm – für vorbereitende landeseigene Maßnahmen im Revier vorgesehen.“ (Erläuterungsband zum Einzelplan 14 Haushaltsplanentwurf 2020). Darüber hinaus sind 10 Planstellen für die Unterstützung des Strukturwandels im Einzelplan 14 vorgesehen.
Am 28. August hat das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ zugestimmt. In § 7 Absatz 1 heißt es dort: „Der Bund beteiligt sich mit bis zu 90 Prozent, die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände beteiligen sich mit mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der jeweiligen Investition.“ Hieraus ergibt sich ein hoher zusätzlicher Finanzbedarf im Landeshaushalt, möchte die Landesregierung die Kofinanzierung nicht den Gemeinden in den Kohleregionen aufbürden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           In welchen Einzelplänen ist der zusätzliche Finanzbedarf für den Kofinanzierungsanteil der Gemeinden bzw. Länder bei den Strukturfördermitteln im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 in welcher Höhe etatisiert?
2.           In welcher Höhe ist der zusätzliche Finanzbedarf für den Kofinanzierungsanteil der Gemeinden bzw. Länder bei den Strukturfördermitteln in der mittelfristigen Finanzplanung in welchen Jahren eingeplant und abgebildet?
3.           Mit welchem Fördermittelbedarf rechnet die Landesregierung bei den Projekten, die im Rahmen des Sofortprogramms ausschließlich oder anteilig durch das Land NRW gefördert werden sollen? (Bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 angeben)
4.           Mit welchem langfristigen zusätzlichen Finanzbedarf für den Strukturwandel im Rheinischen Revier rechnet die Landesregierung? (Bitte getrennt in Projektfördermittel, Finanzierung Zukunftsagentur Rheinisches Revier, zusätzliche Stellen in der Landesverwaltung und sonstige Kosten aufschlüsseln)