Erschreckende Gleichgültigkeit beim Umgang mit nuklearen Altlasten: Wo sind die fehlenden Atommüllfässer aus Gorleben?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 2534 hat die Landesregierung angegeben, dass von insgesamt 1.309 Fässern, die aus dem Fasslager im niedersächsischen Gorleben bis Mitte 2019 abtransportiert werden müssen, bis Mai 2019 1.181 Fässer nach NRW transportiert wurden. Diese wurden entweder direkt in das Zwischenlager Ahaus oder aber nach Jülich transportiert, um dort „nachqualifiziert“ zu werden, also für die Endlagerung in Schacht Konrad vorbereitet zu werden. Laut Antwort der Landesregierung lagern in Jülich
587 Fässer, in Ahaus lagern 488 Fässer. Summiert man beide Zahlen, ergibt sich eine Differenz von 106 Fässern im Vergleich zu 1.181 Fässern, die an einem unbestimmten Ort in NRW lagern müssen. Auf meine Frage danach wie viele der 1.309 Atommüllfässer aus Gorleben zu welchem Zeitpunkt nach NRW transportiert werden bzw. wurden, antwortet die Landesregierung, dass sie keine Kenntnisse über ausstehende Transporte aus Gorleben nach NRW habe. Dies ist erstaunlich, gibt es doch öffentlich zugängliche Informationen (https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F02500/00501- 01000/18-00734.pdf), nach welchen alle 1.309 Atommüllfässer aus Gorleben nach Ahaus transportiert werden sollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Wo in NRW lagern die restlichen 106 Atommüllfässer, die als Teilmenge der 1.181 Atommüllfässer bis Mai 2019 zwar aus Gorleben nach NRW transportiert wurden, aber weder in Jülich noch im Zwischenlager Ahaus eingelagert wurden?
2.      Wie kommt es, dass der Landesregierung keine Informationen darüber vorliegen, dass auch die restlichen 118 Atommüllfässer inklusive der fehlenden 5 beschädigten Atommüllfässer bis Mitte 2019 nach NRW transportiert werden sollen, obwohl diese Information mindestens seit 2018 öffentlich zugänglich war?
3.      Warum wurden die beschädigten Atommüllfässer nicht von den unbeschädigten Fässern zeitweise separiert und im Zuge einer vorgezogenen Nachqualifizierung bereits instandgesetzt?
4.      Wann soll die Nachqualifizierung der Atommüllfässer abgeschlossen sein? (Bitte getrennt für die Fässer der unterschiedlichen Lagerstandorte angeben)
5.      Warum wurden 488 Atommüllfässer erst in das Zwischenlager Ahaus transportiert, ohne nachqualifiziert worden zu sein, obwohl sie absehbar nach Jülich zur Nachqualifizierung weitertransportiert werden und anschließend wieder zur Einlagerung nach Ahaus transportiert werden müssen?