Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Wie kam es zur Gutachtenvergabe der Landesregierung?

Kleine Anfrage von Wibke Brems, Verena Schäffer, Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh

Portrait Wibke Brems 5-23

Mit Datum vom 4. April 2019 beantwortete die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung unsere Kleine Anfrage 2120 (Drucksache 17/5310) zu den Abläufen im Vorfeld der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald ab dem 13. September 2018 (Drucksache 17/5672). Aus der Beantwortung der Fragen ergibt sich, dass der Ablehnungsbescheid der Kommunen Kerpen und Merzenich vom 1. August 2018 datiert. Außerdem informierte die Landesregierung, dass die Beauftragung eines ersten Rechtsgutachtens zur „Abgrenzung der Zuständigkeiten der örtlichen Ordnungsbehörden gegenüber der Zuständigkeit der Polizei“ am 10. August 2018 durch das Innenministerium an die Kanzlei Baumeister Partnerschaft mbH (Siehe Antwort des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung auf die Kleine Anfrage 2120, Drucksache 17/5672, S. 2f.) in Münster erfolgte und später um die Prüfung von Anspruchsgrundlagen und ihrer Voraussetzungen zum Tätigwerden der Ordnungsbehörden erweitert wurde.
Ein zweites Rechtsgutachten soll das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bei derselben Rechtsanwaltskanzlei am 31. August 2018 mit dem „Gegenstand der Beratung“ der „Abgrenzung des Bauordnungsrechts zum Versammlungsrecht“ in Auftrag gegeben haben und im weiteren Verlauf soll sich die Beratung auch auf Einzelfragen im Zusammenhang mit den erlassenen bauaufsichtlichen Weisungen erstreckt haben.
Die Zeit zwischen dem Ablehnungsbescheid vom 1. August 2018 bis zur Erteilung des ersten Gutachtens am 10. August erscheint angesichts der geläufigen ministeriellen Abläufe sehr kurz.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Welche Personen im Innen- und Bauministerium veranlassten die Beauftragung zur Erstellung der Rechtsgutachten?
2.           Welche konkreten Abläufe bezüglich des Gutachtens erfolgten im Ministerium zwischen dem 1. und dem 10. August 2018? (Bitte genau darlegen, welche Hierarchieebenen eine solche Vorlage erstellt bzw. mitgezeichnet haben)
3.           Auf welcher Basis erfolgte die freihändige Vergabe an die Rechtsanwaltskanzlei in Münster?
4.           Auf wessen Veranlassung hin wurde das am 10. August 2018 beauftragte juristische Gutachten wann auf die genannte Prüfung erweitert, „nach welchen Anspruchsgrundlagen und unter welchen Voraussetzungen die Ordnungsbehörden tätig werden können“?
5.           Wann lagen die erbetenen Rechtsgutachten bzw. die Ergebnisse der erbetenen rechtlichen Prüfungen durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei jeweils vor? (Bitte getrennt nach Ministerium und nach erledigtem Prüfauftrag beantworten.)