Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Was ist der Inhalt der RWE-Anträge und der behördlichen Bescheide?

Kleine Anfrage von Wibke Brems, Verena Schäffer, Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh

Portrait Wibke Brems 5-23

Aus der Antwort der Landesregierung vom 4. April 2019 (Drucksache 17/5672) auf unsere Kleine Anfrage 2120 (Drucksache 17/5310) wurde öffentlich, dass die RWE Power AG am 2. Juli 2018 einen Antrag auf Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald zur weiteren Fortführung des Braunkohletagebaus an das Polizeipräsidium Aachen, an die Stadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich gestellt hat. Jedoch ist weder der genaue Inhalt des Antrags von RWE bekannt, noch derjenige der ablehnenden Bescheide durch die Stadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich vom 1. August und des Polizeipräsidiums Aachen vom 2. September 2018.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Welchen Inhalt hatte der Antrag von RWE vom 2. Juli 2018 an das Polizeipräsidium Aachen, die Stadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich konkret? (Bitte den vollständigen Wortlaut des Antrags widergeben)
2.           An welche Behörden war der Antrag genau gerichtet?
3.           Von welchen Behörden ergingen jeweils mit welchem Inhalt die ablehnenden Bescheide? (Bitte den vollständigen Wortlaut des jeweiligen Bescheids widergeben)
4.           Legte die antragstellende RWE Power AG gegen die ablehnenden Bescheide Rechtsbehelfe ein?
5.           Inwieweit ist es zutreffend, dass die RWE Power AG auf Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald vom 1. August 2018 verzichtete, weil die Landesregierung ihr zusicherte, nach Erhalt eines bevorstehend zu beauftragenden Rechtsgutachtens eine Räumung vorbereiten zu wollen?