Wie steht die Landesregierung zu den Rodungen im Hambacher Wald?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Vor einigen Tagen wurde berichtet, dass RWE im Hambacher Wald trotz des vom OVG Münster am 5. Oktober 2018 verhängten Rodungsstopps und der schriftlichen Zusage von RWE bis zum Herbst 2020 keine Rodungen vorzunehmen, Bäume gefällt habe.
eiter wird berichtet, dass RWE die Rodungen mit Sicherheitsbedenken begründet, da einige Bäume vom Kiefernprachtkäfer befallen sein sollen und RWE als Eigentümerin des Waldes eine Verkehrssicherungspflicht hätte. (https://www.radiorur.de/artikel/streit-wegen-gefaellter-baeume-159991.html) Dies steht jedoch im Widerspruch zu Informationen, wonach keine Bäume in unmittelbarer Nähe zu Straßen gefällt wurden, sondern in einer Entfernung, durch welche eine Gefährdung für den Straßenverkehr als ausgeschlossen angenommen werden kann. Nach Begutachtung eines Försters habe die Untere Naturschutzbehörde der Fällung zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Wie bewertet die Landesregierung die von RWE im Hambacher Wald durchgeführten Rodungen, vor dem Hintergrund der Zusage von RWE bis Herbst 2020 keine Rodungen vorzunehmen und dem vom OVG Münster verhängten Rodungsstopp?
2.           Mit welcher Begründung wurden auch Fällungen genehmigt, die keine potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr darstellten, da sie nicht auf die Straße fallen konnten?
3.           Welche Pläne für weitere Fällungen von RWE im Hambacher Wald sind der Landesregierung bekannt?
4.           Wie viele Bäume wurden nach Kenntnis der Landesregierung im Zuge der Fällarbeiten in den vergangenen Tagen gefällt?
5.           Welche Gespräche haben in dieser Angelegenheit zwischen der Landesregierung und RWE stattgefunden?