Sieht die Landesregierung tatenlos zu, wie RWE den Rodungsstopp im Hambacher Forst untergräbt?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Am 18. April 2019 zeigten die Aachener Nachrichten (https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/braunkohle/waldschuetzer-bagger-graebt- hambacher-forst-wasser-ab_aid-38206665), wie ein Bagger in großer Nähe in Richtung des Waldes arbeitet und zitierten Umweltschützer mit der Befürchtung, dass RWE damit die Wasserversorgung des Hambacher Forstes gefährde. Das Schaufelrad des Baggers sei nur noch 150 Meter von den Bäumen entfernt.
Laut Aachener Nachrichten bestätigte RWE, dass das im Artikel gezeigte Foto die Abbausituation im Tagebau Hambach zeigt, widersprach aber ansonsten der Darstellung. So lebten wegen der Grundwasserabsenkung die Bäume von Niederschlagswasser. Im Boden gebe es eine Stauschicht aus Ton oder Lehm, aus der sich die Wurzeln der Bäume und Pflanzen mit Wasser versorgten. Der Wald sei nicht vom Grundwasser oder einem nahen Tagebau beeinflusst. Der Bagger werde sich noch weiter auf den Wald zubewegen und im angemessenen Abstand Halt machen.
Laut BUND NRW e.V. ist zu befürchten, dass die wasserstauenden Tonschichten randlich zerstört werden, wenn die Bagger unmittelbar an den Wald heranrückten. Wegen des Druckgefälles in Richtung Tagebau bestünde dann Gefahr, dass das Niederschlagswasser direkt Richtung Grube ablaufe. Der Hambacher Wald stehe wegen des Klimawandels und damit des heißen Sommers 2018 – wie andere Wälder auch – unter Stress. Schon deswegen müsse jegliche weitere negative Beeinflussung vermieden werden. (https://www.bund-nrw.de/meldungen/detail/news/hambacher-wald-zerstoerung-durch-die-hintertuer/)
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 05. Oktober 2018 – 11 B 1129/18 – ist RWE im Ergebnis geboten, im südöstlichen bzw. südlichen Geltungsbereich des streitigen Hauptbetriebsplans Abgrabungen sowie die Anlegung einer ersten Sohle unter Inanspruchnahme der bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts einstweilen zu unterlassen.
Ministerpräsident Laschet schloss sich außerdem unter anderem in seiner Unterrichtung des Landtages zum Ausstieg aus der Kohleverstromung am 20. Februar 2019 ausdrücklich dem auch von der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung geäußerten Wunsch an, den Hambacher Forst zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Wie stellt die Landesregierung sicher, dass RWE durch die fortschreitenden Abgrabungen im Tagebau Hambach nicht das Urteil des OVG Münster vom 5.10.2018, die Empfehlungen der Kohlekommission und nicht zuletzt den Wunsch des Ministerpräsidenten Laschet untergräbt, indem das Unternehmen das Fortbestehenden des Hambacher Waldes gefährdet auch ohne diesen unmittelbar zu roden?
2.           Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Abgrabungen auf der ersten Sohle am Hambacher Wald vor dem Hintergrund des OVG-Urteils vom 5.10.2018, den Empfehlungen der Kohlekommission und dem Wunsch des Ministerpräsidenten nach einem dauerhaften Erhalt des Hambacher Waldes?
3.           Ab welcher Entfernung zum Wald muss nach den Erkenntnissen der Landesregierung insbesondere damit gerechnet werden, dass wasserstauende Schichten, aus denen sich die Wurzeln der Bäume und Pflanzen mit Wasser versorgen, beeinträchtigt werden und in der Folge wegen Druckgefälles in Richtung Tagebau Niederschlagswasser in Richtung Grube abläuft?
4.           Bis zu welchem Abstand zum Hambacher Wald wird nach den Informationen der Landesregierung RWE am südlichen Tagebaurand Abgrabungen vornehmen wird?
5.           Welche Gespräche haben in dieser Angelegenheit seit dem 20. Februar 2019 zwischen der Landesregierung und RWE stattgefunden?