In welcher Weise führt die Landesregierung das vorgesehene Monitoring des Klimaschutzplans fort?

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Wibke Brems 5-23

Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 13.03.2019 hat die GRÜNE-Fraktion um einen Bericht der Landesregierung zum aktuellen Stand des Monitorings zum Klimaschutzplan NRW gebeten. Das Monitoring der Umsetzung des Klimaschutzplanes ist laut § 8 Klimaschutzgesetz NRW für die Landesregierung verpflichtend:
„Die Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans werden von einem wissenschaftlich fundierten Monitoring begleitet. Die Ergebnisse des Monitorings werden veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Klimaschutzplans sowie für die Arbeit des Sachverständigenrates Klimaschutz nach § 9.“
In §8 Abs. 2 Klimaschutzgesetz NRW werden zudem die sieben vorgesehenen Elemente des Monitorings beschrieben. Der vorgelegte Bericht der Landesregierung (Vorlage 17/1801) geht in keiner Weise auf die vorgesehenen Elemente des Monitorings ein, sondern führt hauptsächlich Maßnahmen der Landesregierung aus, die zwar in Zusammenhang mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung stehen, jedoch nicht im Klimaschutzplan NRW enthalten sind.

Auf diesen Umstand angesprochen, begründete Minister Pinkwart in der Ausschusssitzung am 13. März das Ignorieren der gesetzlichen Vorgaben und der in der Berichtsanfrage genannten Aspekte damit, dass die Frist für die Vorbereitung von Ausschussvorlagen im Vergleich zur Frist zur Beantwortung Kleiner Anfragen sehr kurz und daher eine bessere Aufbereitung nicht möglich sei.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung erneut:
1.         Was sind die Ergebnisse des Monitorings des Klimaschutzplans NRW? (Bitte einzeln auf die sieben in §8 Abs. 2 genannten Elemente des Monitorings eingehen)
2.         Welche Maßnahmen aus dem Klimaschutzplan werden von der Landesregierung auch in Zukunft fortgeführt?
3.         In § 6 des Klimaschutzgesetzes wird die Landesregierung beauftragt, den Klimaschutzplan NRW fünf Jahre nach Verabschiedung fortzuschreiben. Wie bereitet die Landesregierung diese bis 2020 durchzuführende Fortschreibung vor?
4.         Welche Ergebnisse und Empfehlungen hat der Sachverständigenrat Klimaschutz zur Fortschreibung des Klimaschutzplanes NRW bisher formuliert?
5.         Was sind die Ergebnisse der Sitzung des Koordinierungskreises Klimaschutzplan NRW vom 19. September 2018?