Restkohlebedarf für das rheinische Braunkohlekraftwerk Neurath A bis G (Abbaugebiete Garzweiler und Hambach)

Kleine Anfragen von Johannes Remmel und Horst Becker

Portrait Wibke Brems 5-23

Die „Kommission Wachstum, Struktur und Beschäftigung“ (sog. „Kohlekommission“) hat in einem Abwägungsprozess unter Beteiligung eines breiten Spektrums gesellschaftlicher Organisationen am 26. Januar 2019 den Einstieg in den Ausstieg aus der Kohleverstromung in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen und dabei eine fast einstimmige Kompromisslösung gefunden.
Diese sieht vor, dass die Leistung der Ende 2020 noch im Markt befindlichen 18,1 GW Braunkohlekraftwerke (Seite 22 Kommissionsbericht) bis 2022 auf rund 15 GW reduziert werden sollen (Seite 62 Kommissionsbericht). In der Kommission gab es eine Verständigung, dass die Abschaltungen der Kraftwerke bis 2022 im Rheinischen Revier erfolgen sollen. Im Gegenzug dafür gab es auf intensives Drängen der NRW-Landesregierung die Zusage, dass es bei den geplanten 40 Mrd. € Strukturhilfen (davon laut Äußerungen des Ministerpräsidenten 15 Mrd. € für NRW) für das Revier mit frühzeitigeren Abschaltungen auch frühzeitig einen größeren Anteil am Plafond der Strukturhilfen geben soll (Seite 104 Kommissionsbericht).
Damit müssten bis 2022 Braunkohle Kraftwerksblöcke mit einer Leistung von rd. 3,1 GW im rheinischen Revier aus dem Markt genommen werden.
Davon völlig unabhängig, und in den Berechnungen der Kommission berücksichtigt, sind die 2,7 GW Braunkohle, die zwischen dem 1.10.2016 und dem 1.10.2019 in Deutschland aus dem Markt genommen werden und für jeweils 4 Jahre vor ihrer endgültigen Stilllegung in die Sicherheitsbereitschaft gehen. Die beiden Blöcke Neurath C mit 300 MW und Jänschwalde E mit 500 MW sind die letzten Kraftwerksblöcke, die am 30.9.2023 aus der Sicherheitsbereitschaft ausscheiden (Seiten 24 und 25 des Kommissionsberichtes).
Zwischen 2023 und 2030 sollen weitere 6 GW Braunkohlekraftwerke den Markt verlassen, so dass im Jahr 2030 in Deutschland noch 9 GW Braunkohlekraftwerke im Markt sind. Diese Reduktionen der Kraftwerkskapazitäten sollen möglichst stetig über die 8 Jahre erfolgen (Seite 63 Kommissionsbericht). „Im Jahre 2030 wäre dann der gesamte vor 1995 errichtete Bestand an Kohle-Kraftwerken aus dem Markt genommen. Im Bereich der Braunkohle-Verstromung würden damit jeweils etwa 3 GW Kraftwerkskapazitäten im Rheinischen, im Mitteldeutschen sowie im Lausitzer Revier verbleiben.“ (Stellungnahme 17/1199, S. 3).
Für den Fall, dass eine einvernehmliche Lösung mit den Betreibern von Braunkohlekapazitäten nicht bis zum 30. Juni 2020 erfolgt ist, empfiehlt die Kommission eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse“ […] “So wird aus Gründen der Versorgungssicherheit eine planbare Entwicklung sichergestellt.“ (Seite 64 Kommissionsbericht)
Spätestens im Jahr 2038 soll die Stromgewinnung aus Braunkohle ein Ende finden, sofern nicht die Erreichung der Klimaziele einen früheren Ausstieg erforderlich macht.
Während die Restlaufzeit des Kraftwerks Weisweiler, das dem Tagebau Inden zugeordnet wird, planmäßig 2030 endet und für die genaueren Stilllegungsplanungen außer Betracht bleibt, ist zu erwarten, dass die älteren und ineffizientesten Kraftwerksblöcke in den Abbaubereichen Hambach und Garzweiler zuerst vom Netz gehen werden.
Der Block A des Braunkohlekraftwerks Neurath (294 MW), Baujahr 1972, Wirkungsgrad (elektrisch) ca. 34%, hat einen spezifischen Kohleverbrauch von 1,2 kg/kWh (oder umgerechnet 1,2 Mio. t/TWh). Auf der Basis der Stromproduktion in TWh/Jahr lt. Fraunhofer ISE Energy Charts in den Jahren 2014 bis 2018 (zwischen 1,91 und 2,23 TWh/a) errechnet sich ein durchschnittlicher Kohleverbrauch in diesem Zeitraum von 2,480 Mio. t, der Spitzenwert lag demnach bei 2,676 Mio. t.
Es ist anzunehmen, dass der Kraftwerksblock Neurath A im Jahr 2022 vom Netz genommen wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Inwieweit decken sich die zugrunde gelegten Stromproduktionsdaten der Fraunhofer ISE Energy Charts mit den Zahlen der Landesregierung?
2.           Inwieweit ist die Annahme zutreffend, dass auf der Basis des jährlichen Durchschnittskohleverbrauchs des Blocks Neurath A in den Jahren 2014-2018 insgesamt mit einem Restkohlebedarf von ca. 7,44 Mio. Tonnen Braunkohle für diesen Block bis 2022 zu kalkulieren ist?
3.           Inwieweit ist die Annahme zutreffend, dass bei Annahme des Höchstwertes an jährlichem Kohleverbrauch im Zeitraum 2014 bis 2018 (2,676 Mio. t in 2017) für die kommenden Jahre bis 2022 mit einem Restkohlebedarf von insgesamt ca. 8,03 Mio. t zu rechnen ist?
4.           Wie hoch war in dem genannten Fünfjahreszeitraum 2014 bis 2018 der durchschnittliche jährliche CO2-Ausstoß dieses Kraftwerksblocks?