Kahlschlag im kommunalen Klimaschutz

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Horst Becker

Portrait Wibke Brems 5-23

Wie passt der Wegfall der Landesförderung für den European Energy Award zu den Klimaschutzbekenntnissen der Landesregierung?
Der European Energy Award (EEA) ist ein erfolgreiches, vielfach erprobtes Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für das kommunale Energiemanagement. Ziel ist es, die Qualität der Energieerzeugung und -nutzung in einer Kommune zu bewerten, regelmäßig zu überprüfen und Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz zu erschließen. Damit leistet das Instrument einen wichtigen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz.
In der novellierten Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums wird seit dem 1.1.2019 auch die Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems gefördert (Förderschwerpunkt 2.2). Obwohl damit nur ein Teil der Maßnahmen unter dem EEA abgedeckt ist und Folgeförderungen bestehender Systeme ausgeschlossen sind, streicht die Landesregierung ihre Förderung des European Energy Awards ersatzlos.
Der Wegfall der Landesförderung wird daher voraussichtlich gravierende negative Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz in NRW haben. Dies steht in krassem Gegensatz zu den Beteuerungen der Landesregierung sich für Klimaschutz einzusetzen. Noch in der Plenardebatte am 10. Oktober 2018 sagte Minister Pinkwart: „Die NRW-Koalition hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung klar zum Klimaschutzabkommen von Paris und dem Ziel bekannt, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral wirtschaften soll.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Welche Maßnahmen, die zur Teilnahme am European Energy Award erforderlich sind und bislang von der Landesförderung erfasst waren, werden seit dem 1.1.2019 von der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums nicht gefördert?
2.           Welche Maßnahmen, die zur Teilnahme am European Energy Award erforderlich sind und bislang von der Landesförderung erfasst waren, werden seit dem 1.1.2019 von der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert?
3.           Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass die novellierte Kommunalrichtlinie den Umfang der bisherigen Landesförderung nur zu einem kleinen Teil abdeckt?
4.           Ist vom Auslaufen der Förderung des European Energy Award auch die vom Landesumweltministerium für den Sommer 2018 angekündigte Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Rahmen des „European Climate Award“ betroffen?
5.           Wie ist die Erfolgsbilanz des European Energy Award in NRW? (Bitte eingesparte Tonnen CO2 pro eingesetztem Euro Landesförderung und induzierte Investitionen pro eingesetztem Euro Landesförderung angeben)