Der Klimawandel bedroht unsere Wälder – Schutzkonzepte umsetzen und Waldbesitzer*innen mitnehmen!

Entschließungsantrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Wibke Brems 5-23

I.  Handlungsfähigkeiten erhalten

Die Auswirkungen des Klimawandels im Wald zeigen sich dieses Jahr besonders deutlich. Wetterextreme wie die Stürme im Frühjahr, die lang anhaltende Hitze und der ausbleibende Niederschlag, haben enorme Auswirkungen auf das Waldökosystem gezeigt, so dass sich der Borkenkäfer auch in NRW massiv ausbreiten konnte wie noch nie. Neben den besonders anfälligen Fichtenmonokulturen, sind auch Laubwälder in NRW stark betroffen. Je nachdem wie sich die Witterung in den nächsten Monaten entwickelt, kann sich der Lage im Wald wieder entspannen oder aber weiter dramatisch verschlechtern.

Aktuell ist jede Abfuhr von Holz aus dem Wald als vorbeugende Maßnahme gegen einen weitergehenden Käferbefall unerlässlich. Die Industrie versucht die anfallenden großen Mengen an Holz zu verarbeiten und stößt dabei an Kapazitätsgrenzen. Es ist daher entscheidend, finanzielle und personelle Unterstützung sicherzustellen. Derzeit fehlt es besonders an Waldarbeiterinnen und –Arbeitern um die die Abfuhr und die Aufarbeitung des Holzes durchzuführen. Aber auch weitere Trockenlagerplätze müssen zeitnah eingerichtet werden um den Markt zu entlasten. Im Sinne der Sturmprävention, gilt es ebenfalls weitere Nasslagerplätze einzurichten, damit sturmbedingt anfallendes Frischholz umgehend zwischengelagert werden kann, wenn die Trockenlager angesichts der Kalamitäten voll belegt sind.

Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen zur Straßennutzung bezüglich von Kabotageund Sonntagsfahrverbote und von nicht-druckluftgebremsten Rückewägen ist sinnvoll, um das Holz zu Sammelplätzen abtransportieren zu können. Jedoch stellt der bestehende Mangel an akquirierbarem Personal zum Abtransport des Holzes derzeit das größere Umset- zungsproblem dar. Die Landesregierung muss insbesondere Maßnahmen ergreifen, damit kurzfristig zusätzliche Schwerlastfahrerinnen und -fahrer im Wald eingesetzt werden können.

Um für die individuellen Belastungen vor Ort Lösungsvorschläge zu konzipieren, ist außerdem für jedes Regionalforstamt ein Masterplan zu entwickeln. Dabei müssen auch Einschlagsreduzierungen von Frischholz regionalspezifisch in Betracht gezogen werden. Wei- tere vorbeugende Maßnahmen, wie beispielsweise die Einrichtung von Fangholzhaufen, Pheromonfallen oder Fangbaumgruppen, gilt es seitens des Landes zu prüfen.

Eine weitere Gefährdung ergibt sich zusätzlich durch die von der Landesregierung auf den Weg gebrachte neue Vermarktungssituation ab 2019, demzufolge sich der Landesbetrieb aus der Betreuung und Vermarktung im Privat- und Körperschaftswald zurückziehen wird. Es ist davon auszugehen, dass die neuen Vermarktungsstrukturen im neuen Jahr sehr langsam anlaufen und die derzeitig vorrätigen großen Mengen Holz ebenso langsam abfließen. Dabei ist insbesondere der Abtransport und die schnelle Vermarktung des vom Borkenkäfer befallenen Holzes unerlässlich, um einem weiteren Befall Einhalt zu unterbinden.

Darüber hinaus zeigt die Kalamitätensituation eindrücklich, dass der Landesbetrieb Wald und Holz NRW flächendeckend handlungsfähig bleiben muss, um auch zukünftig Krisen wie diese fachgerecht abwickeln zu können. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW fungiert als Krisenmanager, Vernetzungsstelle und organisiert die Abwicklung und Vermarktung der anfallenden Holzmengen im Wald. An der Beendigung der kooperativen Holzvermarktung angesichts der größten Kalamitätensituationen Europas festzuhalten, ist daher völlig kontraproduktiv, wenn nicht sogar fahrlässig. Daher muss umgehend ein Aufschub der Umstellung eingeleitet werden.

 

II.  Wald in NRW klimastabil aufstellen, Waldbesitzerinnen mitnehmen!

Es bedarf angesichts der zunehmenden Klimaveränderungen der Erstellung neuer Waldbaukonzepte, in die auch von der rot-grünen Landesregierung auferlegte Klimaanpassungsstrategie für den Wald weiter umgesetzt werden muss. Diese Strategie befasste sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf Wälder und Waldbewirtschaftung in NRW, wie den zu erwartenden Temperatur- und Niederschlagsveränderungen, Stürmen und Belastungen durch Schadinsekten. Dies sind eben jene Herausforderungen, denen die Forstwirtschaft derzeit ausgesetzt ist. Zur Umsetzung sollte der Landesbetrieb Wald und Holz NRW auch in Zukunft als neutraler Berater den Waldbesitzerinnen und –Besitzern zur Verfügung stehen.

Die Kalamitätensituation und auch die notwendige Klimaanpassung der Wälder sind große Herausforderungen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass NRW viele private Kleinstwaldbesitzerinnen und -Besitzer hat, die diese Herausforderungen ebenfalls begegnen müssen. Die Gefahr besteht, dass diese nach herben Verlusten ihre Freude an der Waldbewirtschaftung verlieren oder die finanziellen Verluste nicht ausreichend kompensieren können. Einige werden sich gezwungen sehen aufzugeben, wenn keine ansprechenden und unbürokratischen Zukunfts- und Förderprogramme auferlegt werden. Diese Unterstützungsmaßnahmen sind maßgeblich an eine Bereitschaft zur klimaangepassten Waldbewirtschaftung zu binden, um unsere Wälder für die zukünftigen klimabedingten Herausforderungen fit zu machen. Es ist Aufgabe der Landesregierung alle Waldbesitzerinnen und –Besitzer mitzunehmen, auch damit sich die Erfahrungen einer Umnutzung von Waldflächen – wie nach dem Sturmtief Kyrill in Form von Weihnachtsbaumplantagen geschehen – nicht wiederholen.

Im Zuge der derzeitigen Fällung geschädigter Bäume, ist es unerlässlich auch Maßnahmen der Wiederaufforstung zu diskutieren. Dabei muss auf eine klimastabile und diversifizierte Baumartenauswahl sichergestellt werden. Um Neuanpflanzungen und Kulturen zu schützen und somit die Waldverjüngung sicherzustellen, sind Maßnahmen wie der Bau von Gattern zum Schutz vor Wild zu ergreifen.

Dem Einsatz von Pestiziden und Spritzmitteln im Ökosystem Wald sollte grundsätzlich Einhalt geboten werden. Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Schutznetzen bei lagerndem Holz jedoch, müssen angesichts der Situation, Vorbereitungen getroffen warden.

Grundsätzlich gibt es einen hohen Forschungsbedarf zur biologischen Schädlingsbekämpfung. Diese gilt es in einer Machbarkeitsstudie des Landes zu prüfen.

 

 

 

IV.  Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1.     Für jedes Regionalforstamt einen individuellen Masterplan bis spätestens 1. März zu entwickeln, der Maßnahmen zur Eindämmung des Käferbefalls spezifisch festschreibt. Auch Einschlagsreduzierungen für Frischholz müssen mit Betroffenen diskutiert werden und im Landesabgleich wenn nötig durchgesetzt werden.

2.     Eine Überarbeitung des Systems permanenter Holzlagerplätze zu überprüfen, anzupassen und die Errichtung neuer Holzlagerplätze und Zwischenlager für die Forstwirtschaft zu fördern. Diese sollten eine entsprechende Entfernung zum Wald einnehmen, um einem Neubefall vorzubeugen.

3.     Die Ergreifung von Maßnahmen zur Präventionen und Schadensbegrenzung zu prüfen, wie beispielsweise eine Befallsreduzierung durch biotechnische Verfahren mittels Pheromonfallen, Fangbaumgruppen und Fangholzhaufen.

4.     Sich auf Bundesebene für eine Inkraftsetzung des Forstschädenausgleichgesetzes als Notmaßnahme einzusetzen, um die Existenzen von Waldbesitzerinnen und –Besitzer abzusichern.

5.     Die Umstrukturierung der Vermarktungssituation angesichts der aktuellen Herausforderung auszusetzen, um die Handlungsfähigkeit des Landesbetriebs Wald und Holz NRW zu erhalten und eine fließende Vermarktung der hohen Holzbestände gewährleisten zu können.

6.     Maßnahmen zu ergreifen, die dem Mangel an Arbeiterinnen und –Arbeitern sowie an Schwerlastfahrerinnen und Schwerlastfahrern bei der Abwicklung der Arbeiten im Wald entgegenwirken,

7.     Den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Schutznetzen bei lagerndem Holz, nicht aber im Ökosystem Wald, vorzubereiten und eine Machbarkeitsstudie des Landes zum Einsatz von biologischen Mittel durchzuführen.

8.     Maßnahmen wie den Gatterbau zum Schutz von Neuanpflanzungen und Kulturen zu ergreifen, um die Waldverjüngung nicht zu gefährden.

9.     Auf der Basis der Wildverbissgutachten dafür zu sorgen, dass die Wildbestände konsequent so an den Wald angepasst werden, dass eine natürliche Waldverjüngung möglich ist.