Fortsetzung der Flüchtlingsfinanzierung für NRW und seine Kommunen sicherstellen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Berivan Aymaz 2021

I.         Ausgangslage
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, eine „weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro“ sicherzustellen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode: S.106). Laut Presseveröffentlichung des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, haben sich im Juni 2018 auch „Bund und Länder (…) grundsätzlich auf die Weiterführung der Bundesbeteiligung an flüchtlingsbedingten Kosten verständigt.“
Im Jahr 2018 stellt der Bund Ländern und Kommunen rund 3,65 Mrd. Euro zur Entlastung von flüchtlingsbedingten Kosten zur Verfügung. Davon entfallen 2 Mrd. Euro auf die Integrationspauschale, 350. Mio. Euro auf unbegleitete minderjährige Geflüchtete und rund 1,3 Mrd. Euro auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU). Alleine um diese Entlastungen für Bund und Länder auf gleichen Niveau für drei Jahre bis 2021 fortsetzen zu können, würden 10,95 Mrd. Euro benötigt. Die im Koalitionsvertrag festgesetzte Summe von 8 Mrd. Euro liegt deutlich unter dem notwendigen Betrag.
II.       Der Landtag stellt fest:
· Zur Sicherung des aktuellen Niveaus der Flüchtlingsfinanzierung benötigen Länder und Kommunen bis zum Jahr 2021 rund 11 Mrd. Euro.
· Die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angekündigten Entlastungen in Höhe von 8 Mrd. Euro sind deutlich zu niedrig. Eine Kürzung der Bundesmittel würde Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland in besonderer Weise treffen.
· Der Bedarf an finanziellen Mitteln für Maßnahmen im Bereich der Integration in Nordrhein-Westfalen und seinen 396 Kommunen wird in den kommenden Jahren mit der Zahl anerkannter Geflüchteter steigen und nicht etwa geringer.
III.      Der Landtag fordert die Landesregierung auf
· sich gegenüber der Bundesregierung und in der Ministerpräsidentenkonferenz für eine Sicherung der Flüchtlingsfinanzierung mindestens auf aktuellem Niveau einzusetzen.
· die Entlastung der 396 nordrhein-westfälischen Kommunen auch im Falle einer unauskömmlichen Bundesfinanzierung durch eine Erhöhung von Landesmitteln mindestens auf aktuellem Niveau bis zum Jahr 2021 zu garantieren und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.