Endlich Transparenz über Ewigkeitslasten des Braunkohleabbaus herstellen! – Landesregierung muss Bundesratsbeschluss unterstützen

Eilantrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Wibke Brems 5-23

I. Ausgangslage

Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ soll im Auftrag der Bundesregierung bis Dezember 2018 einen Kohleausstiegspfad erarbeiten, mit dem die kurz-, mittel- und langfristigen Klimaschutzziele erreicht werden können. Darüber hinaus soll die Kommission Vorschläge für die Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen vorlegen.
Über die Frage des konkreten Auslaufens der Kohleverstromung und die struktur- und arbeitsmarktpolitischen Fragestellungen hinaus brauchen die Kommunen und die vom Bergbau betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Gewissheit, dass die Folge- und Ewigkeitslasten des Braunkohleabbaus finanziell abgesichert sind, wie dies für die Steinkohle durch die RAG Stiftung bereits geschehen ist. Denn zum einen ist unklar, welche Folgekosten in die Berechnungen der Rückstellungen von RWE für die Nach-Bergbau-Zeit eingeflossen sind. Zum anderen gibt es bisher keine umfassenden und tiefergehenden Untersuchungen zur Frage, welche Folgekosten und Ewigkeitslasten nach Ende des Bergbaus zu erwarten sind, insbesondere deshalb, weil RWE die dafür notwendigen Daten unter Verschluss hält. Darüber hinaus ist es notwendig, dass durch ein unabhängiges Kostengutachten die Folgekosten und Ewigkeitslasten unabhängig und umfassend beziffert werden, auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstiegsszenarien und möglicher Empfehlungen der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel, und Beschäftigung“. Damit am Ende nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zeche zahlen müssen, muss dann basierend auf den bezifferten Kosten eine Lösung, ähnlich der RAG-Stiftung, gefunden werden, durch die die Folgekosten und Ewigkeitslasten finanziell abgesichert werden.
Diese Auffassung teilt auch der Bundesrat und bat die Bundesregierung am 6. Juli 2018 im Rahmen des Beschlusses zur „Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz (Rückbaurückstellungs- Transparenzverordnung)“, „den Arbeitsauftrag der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ dahin gehend zu erweitern, dass er die Bewältigung der Ewigkeitskosten der Braunkohlenutzung umfasst. Hierzu bedarf es nach Auffassung des Bundesrates zunächst einer validen Ermittlung der tatsächlich erforderlichen finanziellen Mittel zur Bewältigung der Ewigkeitslasten der Braunkohlenutzung sowie ein Konzept zur betreiberunabhängigen Sicherung angemessener Rücklagen.“1 Der Bundesrat macht deutlich, dass „nach wie vor Zweifel darüber [bestehen], ob die künftigen Ausgaben für Stilllegung, Rückbau, Renaturierung bzw. die Regulierung dauerhafter Schäden, wie dem Absenken des Grundwasserspiegels durch die Braunkohlenutzung, der Höhe nach gedeckt sind und ob die vorgesehenen Mittel zum benötigten Zeitpunkt liquide vorliegen werden.“
Diesen Zweifeln widerspricht der Tagebaubetreiber RWE bislang. RWE streitet ab, dass überhaupt Ewigkeitslasten zu erwarten sind. Auch eine unternehmensunabhängige Sicherung der Rückstellungen wird bis dato abgelehnt. Die Landesregierung muss den Bundesratsbeschluss daher durch eigene Aktivitäten unterstützen. So ist es wichtig, zeitnah ein unabhängiges Gutachten über die Folge- und Ewigkeitslasten zu beauftragen und ein Konzept erarbeiten zu lassen, wie die benötigten Mittel dauerhaft gesichert werden können.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen muss dringend über diesen Sachverhalt abstimmen, da die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ bereits ihre Arbeit aufgenommen hat und bis Dezember 2018 ihren Auftrag abschließen soll. Eine Erweiterung des Arbeitsauftrags der Kommission ist daher von absoluter Dringlichkeit, um die beschriebenen Fragestellungen sinnvoll in die Struktur der Kommissionsarbeit integrieren zu können.

II.  Der Landtag stellt fest:

  • Die Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ darf das Thema Folge- und Ewigkeitslasten der Braunkohle nicht aussparen, sondern muss ein bundesweit einheitliches Vorgehen zu diesem Thema vorschlagen
  • Folgekosten und Ewigkeitslasten des Braunkohlenabbaus müssen dauerhaft so gesichert werden, dass diese nicht der Allgemeinheit angelastet werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. Sich im Sinne des Bundesratsbeschlusses für die Erweiterung des Arbeitsauftrags der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einzusetzen.
  2. Sich auf Bundes- und Landesebene dafür einzusetzen, dass die Folge- und Ewigkeitskosten des Braunkohlenabbaus unabhängig ermittelt werden.
  3. Vorsorge zu treffen für die langfristige, von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Fortbestehen des Tagebaubetreibers unabhängige, bundesweite Sicherung der Finanzierung der Folge- und Ewigkeitslasten des Braunkohlentagebaus, zum Beispiel durch eine Stiftung oder einen Fonds.