Wie will die Landesregierung die Fesselung der Windenergie ausgleichen?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Nordrhein-Westfalen war beim Ausbau Erneuerbarer Energien auf einem vielversprechenden Weg: So konnte der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von etwa acht Prozent (2010) auf 12,6 Prozent (2015) erhöht werden. Das Zugpferd ist dabei die Windenergie, mit einem Zuwachs der Stromerzeugung von 69 Prozent.
Die Landesregierung schlägt jedoch mit unterschiedlichen Maßnahmen eine Kehrtwende ein: Die Ausweitung des Abstandsgebotes von 1.500 m für Windräder zu Wohnbebauung, der Rückzug aus dem Ausbau von Windenergieanlagen im Wirtschaftswald und dem Erschweren der Installation von PV-Anlagen auf Halden und Deponien. Die eingeleiteten Maßnahmen haben zur Folge, dass der sich durch die in 2017 eingeführten Ausschreibungen um Förderberechtigungen für Windenergieanlagen absehbare Einbruch des Windenergiezubaus in NRW ab dem Jahr 2018, sich massiv verschärfen wird und in NRW weniger Erneuerbarer Strom produziert werden wird, als angestrebt. Dies kostet nicht nur Wertschöpfung in unserem Land, sondern konterkariert auch das im Koalitionsvertrag von 2017 formulierte Ziel der Landesregierung „eine ebenso sichere wie bezahlbare, umweltfreundliche Energieversorgung“ erreichen zu wollen.
In 2017 wurden in NRW 307 Windenergieanlagen mit ca. 870 MW installiert. Dagegen wurden Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von nur 195 MW installiert. An diesen Daten wird deutlich, dass der von Minister Pinkwart vorgeschlagene Ersatz des Windenergiezubaus durch einen verstärkten Zubau der Photovoltaik ausgeglichen werden soll, deutlich mehr braucht, als bloße Ankündigungen, wie beispielsweise bei der Verleihung des Deutschen Solarpreises am 16.10.2017 in Wuppertal: „Zukünftig gilt es, das aufgrund der urbanen Struktur Nordrhein-Westfalens mit vielen freien Dachflächen große Potenzial für die Photovoltaik noch besser zu nutzen.“
Ohne massive Erleichterungen und Anreize auf Landes- wie auf Bundesebene wird es in NRW keine PV-Ausbauzahlen geben, welche den Windenergiezubau in substantiellem Maße ersetzen könnten.
Auch die Geothermie wird von der Landesregierung gern als Alternative dargestellt, wie zuletzt im Antrag mit der Drucksachennummer 17/2562. Besonders die Tiefengeothermie steht jedoch in NRW auch wegen ungeklärter Risiken noch ganz am Anfang und wird kurzfristig nicht die zu erwartenden Lücken des Windenergieausbaus ausgleichen können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, damit Nordrhein-Westfalen seinen Anteil daran hat, wenn der Anteil Erneuerbarer Energien am Strommix in Deutschland bis 2030 auf 65% steigen soll, wie von der Bundesregierung beschlossen?
  2. In welcher Weise plant die Landesregierung, durch die vorgesehenen Änderungen am LEP in Bezug auf die Windenergie im Wirtschaftswald wegfallenden Potenzialflächen, durch die verstärkte Nutzung anderer Erneuerbarer Energiequellen zu kompensieren, um auch den weiterhin verbindlichen Vorgaben von § 12 Abs. 3 LPlG NRW i. V. m. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 KlimaSchG NRW gerecht zu werden?
  3. Welches zusätzliche Potenzial für den Ausbau von Photovoltaik sieht die Landesregierung in welchem Zeitraum durch die von ihr geplanten Änderungen?
  4. Welches zusätzliche Potenzial für den Ausbau von Geothermie sieht die Landesregierung in welchem Zeitraum durch die von ihr geplanten Änderungen?
  5. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung für die Nutzung von Biomasse und den Erhalt der Altanlagen?