Wer entscheidet über den weiteren Verbleib der Jülicher Atomkugeln?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

In Jülich lagern aktuell 152 Atommüll-Castoren ohne gültige Genehmigung. Die Genehmigung zur Zwischenlagerung ist 2013 ausgelaufen. Eine Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung konnte bisher nicht erwirkt werden. Im Jahr 2014 wurde die Betreiberin, die bundeseigene Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH (JEN), vom zuständigen NRW-Wirtschaftsministerium aufgefordert, das Zwischenlager unverzüglich zu räumen. Seit diesem Zeitpunkt prüft die JEN drei unterschiedliche Optionen, um dieser Anordnung nachzukommen: Transport ins Zwischenlager nach Ahaus, Export in die USA und Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich.
Laut Aussage von Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart in der Fragestunde des Landtags am 21.März 2018 liegen weiterhin alle drei Optionen für den zukünftigen Verbleib der Castoren auf dem Tisch. Wörtlich sagte er: „JEN konnte bislang keine Festlegung für oder gegen eine der drei von mir eben genannten Optionen treffen.“ Auch in der nachträglichen Beantwortung offen gebliebener Fragen aus der Fragestunde mit Datum 23. April 2018 (Vorlage 17/737) schreibt Minister Pinkwart, dass die JEN GmbH aktuell umfangreiche und sicherungstechnisch aufwendige Untersuchungen zum Export in die USA durchführe.
Diese ergebnisoffene Prüfung – auch eines Exportes in die USA – steht im Widerspruch zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-DrS. 19/1385), laut der die Rechtslage zumindest in Bezug auf die Zulässigkeit einer der drei Optionen eindeutig ist. Dort heißt es: „Aufgrund der bestehenden Rechtslage kann keine Genehmigung zur Ausfuhr dieser bestrahlten Brennelemente in die USA erteilt werden.“
Darüber hinaus scheint eine unterschiedliche Auffassung zwischen den Beteiligten über die jeweiligen Verantwortungsbereiche zu bestehen. Die Landesregierung sieht den Bund in der Verantwortung: „Die Zuständigkeit der Landesatomaufsicht ist einzig für die Genehmigung im Bereich der Verladung der Castorbehälter in Jülich selbst gegeben.“ (Plenarprotokoll 17/22) und „Der Bund als alleiniger Anteilseigner hat hier eine besondere Verantwortung, unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, eine gesetzeskonforme und technisch sichere Perspektive für den Verbleib der Jülicher Castoren zu schaffen“ (Plenarprotokoll 17/22).
Die Bundesregierung hingegen sieht die Verantwortung über die Entscheidung beim Minister Pinkwart und ist sogar in der Lage, Aussagen zu den Bewertungskriterien einer solchen Entscheidung zu veröffentlichen: „Die Entscheidung des MWIDE, mit welcher Alternative der Anordnung Folge zu leisten ist, wird nicht von Kostengesichtspunkten geleitet sein.“ (BT-DrS. 19/1385)
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Aus welchen Gründen schließt die Landesregierung nicht wie die Bundesregierung den Export der AVR-Castoren in die USA als Option aus?
  2. Für welche Entscheidungen trägt das Land NRW respektive die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem weiteren Verbleib der AVR-Castoren die Verantwortung?
  3. In welcher Weise sind Vertreter des Landes an der Bewertung der unterschiedlichen Optionen beteiligt?
  4. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Bewertung der unterschiedlichen Optionen?
  5. Welche konkreten Prüfschritte müssen in Bezug auf einen möglichen Ersatzneubau eines Zwischenlagers in Jülich von welcher zuständigen Stelle abgeschlossen sein, um eine abschließende Bewertung (inkl. Kostenschätzungen) vornehmen zu können? (Bitte einzelne Prüfschritte, Zeitpunkt der geplanten Fertigstellung der Prüfung und jeweils für die Bewertung zuständige Stelle angeben)