„Die Landesregierung schafft Verunsicherung statt Rechtssicherheit“

Portrait Wibke Brems 5-23
Sachlichen Argumenten scheint die Landesregierung in ihrem Kampf gegen die Windenergie nicht mehr zugänglich zu sein: Trotz vernichtender Kritik am Entwurf des Windenergieerlasses hält Schwarz-Gelb unter anderem auch an einer umstrittenen Beispielrechnung fest. Konflikte verlagern CDU und FDP auf die kommunale Ebene und attackieren die innovative Windbranche sowie den Klimaschutz.

Laut Pressemitteilung der Landesregierung hat das Kabinett von Ministerpräsident Laschet gestern die Novelle des Windenergieerlasses beschlossen, die in Kürze wirksam werden soll. Obwohl es in den vergangenen Monaten und Wochen Kritik speziell an der rechtlich wirkungslosen Beispielrechnung für einen Abstand von 1500 Metern zwischen einem Windpark und Wohnbebauung hagelte, feiert die Landesregierung auch diese Beispielrechnung als Erfolg. Doch sie wird weder die Akzeptanz der Windenergie, noch die kommunale Planungshoheit stärken. Im Gegenteil: Sie schreckt Investor*innen ab, sorgt für Verunsicherung vor Ort und erschwert die kommunale Windenergieplanung. Denn die hat Bundesrecht zu beachten, eine Beispielrechnung in einem Windenergieerlass ist rechtlich wirkungslos.
Auch die Mitte April angekündigten Änderungen am Landesentwicklungsplan in Bezug auf die Windenergie sind rechtlich äußerst zweifelhaft und einzig mit einem ideologisch getriebenen Kampf gegen die Windenergie zu erklären. Dies zeigt auch eine rechtliche Analyse im Auftrag des Landesverbands Erneuerbare Energien.
Alle bisherigen Maßnahmen der Landesregierung zur Windenergie gefährden deren Akzeptanz, erhöhen die Rechtsunsicherheit und verlagern Konflikte auf die kommunale Ebene – die klimapolitischen Ziele rücken ebenso in weite Ferne.
Wir werden die Änderungen im Windenergieerlass im Detail prüfen und notwendige Gegenmaßnahmen ergreifen – bisher hat die Landesregierung die Veröffentlichung nur angekündigt. Der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat Energieminister Pinkwart – er ist übrigens auch für Digitalisierung zuständig – den Erlass noch nicht.