Abschiebungen in Herkunftsländer sowie Überstellungen gemäß der Dublin-III- Verordnung über Flughäfen in NRW im Rahmen von Einzelmaßnahmen

Kleine Anfrage von Berivan Aymaz und Josefine Paul

Portrait Berivan Aymaz 2021

Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/485) wurden im Jahr 2017 5.080 Personen auf dem Luftweg über Flughäfen in NRW abgeschoben bzw. im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere Mitgliedsstaaten überstellt. Weiterführende Informationen wie zum Beispiel hinsichtlich der Hauptzielstaaten oder in Bezug auf die Differenzierung zwischen Abschiebungen in Herkunftsländer und „Überstellungen“ gemäß der Dublin-III-Verordnung sind der Antwort nicht zu entnehmen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen wurden im Rahmen von Einzelmaßnahmen über Flughäfen in NRW in ihre jeweiligen Herkunftsländer im Jahr 2017 abgeschoben? (Bitte Personenzahl anhand der Flughäfen sowie anhand der jeweiligen fünf Hauptzielstaaten aufschlüsseln und dabei nach Geschlecht differenzieren und die Anzahl der Kinder gesondert aufführen.)
  2. Wie viele Personen wurden im Rahmen von Einzelmaßnahmen gemäß der Dublin-III- Verordnung über Flughäfen in NRW in andere Mitgliedsstaaten im Jahr 2017 überstellt? (Bitte Personenzahl anhand der Flughäfen sowie anhand der jeweiligen Staatsangehörigkeiten als auch anhand der fünf Hauptzielstaaten der Überstellungen aufschlüsseln und dabei nach Geschlecht differenzieren und die Anzahl der Kinder gesondert aufführen.)
  3. Wie viele Personen wurden im Rahmen von Einzelmaßnahmen gemäß der Dublin-III- Verordnung aus anderen Mitgliedsstaaten im Jahr 2017 an Flughäfen in NRW überstellt? (Bitte Personenzahl anhand der Flughäfen sowie anhand der jeweiligen Staatsangehörigkeiten als auch anhand der jeweiligen fünf Hauptüberstellungsstaaten aufschlüsseln und dabei nach Geschlecht differenzieren und die Anzahl der Kinder gesondert aufführen.)
  4. Wie viele Personen, die im Rahmen von Einzelmaßnahmen über Flughäfen in NRW abgeschoben bzw. gemäß der Dublin-III-Verordnung in andere Mitgliedsstaaten überstellt wurden, mussten durch Bundespolizeibeamte beziehungsweise andere Vollzugsbeamte und/oder ärztlich begleitet werden? (Bitte Personenzahl anhand der Flughäfen sowie anhand der jeweiligen fünf Hauptgründe für die Begleitung aufschlüsseln und dabei nach Geschlecht differenzieren und die Anzahl der Kinder gesondert aufführen.)
  5. In wie vielen Fällen wurden einzelne Familienmitglieder getrennt von anderen ausreisepflichtigen Familienmitgliedern über Flughäfen in NRW abgeschoben bzw. gemäß der Dublin-III-Verordnung in andere Mitgliedsstaaten überstellt? (Bitte Fallzahl anhand der Flughäfen sowie die jeweiligen Gründe für die Trennung – einschließlich Zeitpunkt der Trennung – aufschlüsseln und bitte nach Minderjährigen und Geschlecht differenzieren.)