Überschätzt die Landesregierung das Potenzial für das Repowering von Windenergieanlagen?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Die Politik der Landesregierung in Sachen Windenergie gleicht in den vergangenen Monaten einem Schlingerkurs: Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart zeigte sich in der Presse am 25.10.2017 fest davon überzeugt, dass die derzeit etwa 5.000 Megawatt umfassende Gesamtleistung der rund 3.500 Windenergieanlagen in NRW bis 2022 fast verdoppelt werden kann. Entsprechend hat sich die Landesregierung im Bundesrat dafür eingesetzt, dass die in 2018 ausgeschriebene Windenergie-Leistung erhöht wird (Bundesrat Drucksache 3/18). Dies würde allerdings dem Windenergieausbau in NRW wenig nützen, wenn die Landesregierung auf der anderen Seite ihre landespolitischen Pläne zur Windenergie-Fesselung tatsächlich wie geplant umsetzt. Der Entwurf für einen überarbeiteten Windenergieerlass und die Änderungsvorschläge am Landesentwicklungsplan sind zusammen geeignet, Genehmigungen an neuen Standorten fast unmöglich zu machen. Von einem höheren bundesweiten Ausschreibungsvolumen, würden folglich nur bereits genehmigte Projekte in NRW oder aber die anderen Bundesländer profitieren.
Herr Minister Pinkwart geht ganz offensichtlich davon aus, einen Großteil des Zubaus über das Repowering von Altanlagen erreichen zu können. Laut Landesregierung sind noch 1915 Anlagen mit 1851 MW Leistung mit Inbetriebnahmedatum vor 2005 in Betrieb. Dies sind die Anlagen, die bis zum Jahr 2022 für das Repowering vornehmlich infrage kommen. Bisher wurde von diesen Anlagen erst ein Bruchteil repowert.
Doch die Landesregierung überschätzt das Potential des Repowering weit. Der technische Fortschritt und die weitere Entwicklung der Windenergie haben zu deutlich größeren Anlagen geführt, die u.a. größere Abstände zur Wohnbebauung benötigen. Daher kommen die meisten der Standorte von Altanlagen für neue Anlagen nicht mehr infrage. Gerade wenn es sich um Einzelstandorte außerhalb von Konzentrationszonen handelt, ist eine Genehmigung dort nach heutigem Stand nur noch selten möglich. Die meisten Kommunen in NRW haben von ihrer Steuerungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und Konzentrationszonen für die Windenergie festgelegt, die die Genehmigung von Windenergieanlagen außerhalb dieser Bereiche in aller Regel ausschließt.
Für das Repowering kommen folglich in NRW in Zukunft vornehmlich Altstandorte innerhalb von Konzentrationszonen infrage.
Darüber hinaus unterliegen Repowering-Projekte den gleichen Genehmigungsvoraussetzungen und müssen genauso einen Zuschlag im Ausschreibungsverfahren nach EEG 2017 erhalten, um einen Vergütungsanspruch für den produzierten Strom zu haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele der Windenergieanlagen, die bis 2005 errichtet wurden, stehen innerhalb von rechtskräftig ausgewiesenen Konzentrationszonen?
  2. Wie viele dieser Konzentrationszonen sind unter geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen geeignet, um moderne Windenergieanlagen mit Gesamthöhen über 200 Metern aufnehmen zu können?
  3. Wie viel Potential (bei angenommenen 4 MW Leistung pro Anlage) ergäbe sich in diesen Konzentrationszonen bezogen auf ganz NRW?
  4. Wie hoch wäre das Potential in diesen Konzentrationszonen unter den beabsichtigten neuen Rahmenbedingungen der Landesregierung mit 1.500 Metern Abstand zu reinen und allgemeinen Wohngebieten?
  5. Welche Potentiale verblieben in diesen darüber hinaus noch nach der vorgesehenen Streichung des Passus zur Windenergie im Wald im LEP („Die Errichtung von Windenergieanlagen ist möglich, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden.“)?