Das „Landesgewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein- Westfalen“ wurde in der vergangenen Legislaturperiode als wichtiger Bestandteil zur Umsetzung der „Eckpunkte zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Regeleinrichtungen des Landes NRW“ erarbeitet. Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Frauen- und Mädchenhilfeinfrastruktur, der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW sowie der Kinder- und Jugendhilfe waren beteiligt.
Das Gewaltschutzkonzept dient der Sicherstellung, dass Geflüchtete keiner (weiteren) Gewalt in den Landeseinrichtungen ausgesetzt sind. Frauen und LSBTI*-Personen sind besonders schutzbedürftig, da sie häufig bereits in den Herkunftsländern und/oder auf der Flucht Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller und/oder geschlechtlicher Identität ausgesetzt waren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie wird das Konzept in den einzelnen Landeseinrichtungen, sowohl in den zentralen Unterbringungseinrichtungen als auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen, konkret umgesetzt (bitte für jede Landeseinrichtung gesondert darstellen)?
- Das Landesgewaltschutzkonzept sieht bei baulichen Planungen bzw. Veränderungen in den Landeseinrichtungen ein Beleuchtungskonzept, separate Frauenbereiche, abschließbare Schlafräume und Sanitäranlagen und weitere Maßnahmen (S.13ff des LGSK NRW) vor. In wie weit wurden diese Maßnahmen bisher umgesetzt (bitte für jede Landeseinrichtung gesondert darstellen)?
- Welcher Art sind die Qualifizierungen der Mitarbeitenden in den Landeseinrichtungen in Bezug auf den Umgang mit von Gewalt betroffenen Personen (bitte für jede Landeseinrichtung gesondert darstellen)?
- Das Landesgewaltschutzkonzept muss in den Aufgaben- und Kontrollkatalog der mobilen Kontrollteams der Bezirksregierungen integriert sein (S. 25 LGSK NRW). In wie weit ist das geschehen (bitte genaue Angaben zur Verfahrensweise und zum Kontrollkatalog)?
- Wie wirbt die Landesregierung für eine Übertragung des Konzeptes auf kommunale Einrichtungen?