Familiennachzug aus Afghanistan

Kleine Anfrage von Berivan Aymaz

Portrait Berivan Aymaz 2021

Bei einem Anschlag in Kabul, der Hauptstadt Afghanistans, am 31. Mai 2017 wurde das Gebäude der Deutschen Botschaft nach Informationen des Auswärtigen Amtes so stark beschädigt, dass die Visastelle und die Konsularabteilung für unbestimmte Zeit geschlossen bleiben. Das hat Auswirkungen auf die Bearbeitung von bereits gestellten Visaanträgen unter anderem für die Familienzusammenführung. Diese sollen von Berlin aus bearbeitet werden. Die Umorganisation ist noch nicht abgeschlossen und die Bearbeitung dauert entsprechend länger. Neuanträge können in Afghanistan nicht mehr gestellt werden. Für Neuanträge zur Familienzusammenführung ist eine Antragstellung in Indien und Pakistan geplant. Für die Einreise in beide Länder brauchen die Betroffenen ein Visum.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen in NRW warten auf ihre Familienzusammenführung mit afghanischen Staatsangehörigen (bitte nach anerkannten Schutzberechtigten oder einer sonstigen Person wie z.B. einem deutschen Ehepartner oder einem Ausländer mit Niederlassungserlaubnis auflisten)?
  2. Wie werden Personen, die bereits einen Antrag auf Familienzusammenführung mit afghanischen Staatsangehörigen gestellt haben und solche, die dies vorhaben, über die Umorganisation und Voraussetzungen für die Antragstellung informiert?
  3. Wie wirken sich die erschwerten Umstände der Antragstellung auf möglicherweise einzuhaltende Fristen aus, insbesondere beim Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen?

Berivan Aymaz