Unsere Arbeit im Petitionsausschuss: Wie wir zwischen Bürger*innen und Behörden vermitteln

Portrait Jan Matzoll
Portrait Christina Osei
Portrait Benjamin Rauer
Portrait Ilayda Bostancieri_klein

Nicht immer verläuft das Miteinander von Behörden und Bürger*innen reibungslos. Hin und wieder kommt es sogar zu eklatanten Fehlentscheidungen. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses setzen sich in solchen Fällen für die Petent*innen ein und vermitteln. Jetzt liegt der Bericht über die Petitionen im Jahr 2023 vor.

Inklusion ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft. Manchmal müssen hierfür auch behördliche Barrieren abgebaut werden.

So erging es einem Bürger mit einer seltenen Erkrankung, der sich vergangenes Jahr an den Petitionsausschuss gewandt hat. Damit er trotz eines permanenten Abbaus seiner Körpermuskulatur selbständig mobil sein kann, besitzt der Petent ein speziell umgebautes Auto. Um auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken zu dürfen, beispielsweise bei seinen Fachärzt*innen, braucht es den Vermerk der Sozialbehörden, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Diesen wollte die Behörde in seinem Fall nicht ausstellen, wodurch der Bürger massiv in seiner Selbständigkeit und Lebensqualität eingeschränkt wurde.

 

So einfach kann eine Petition eingereicht werden

Dies ist nur ein Fall von rund 4300 Fällen, denen sich der Petitionsausschuss des Landtages im vergangenen Jahr gewidmet hat. An ihn können sich alle Bürger*innen wenden, die den Eindruck haben, von Behörden und Ämtern ungerecht behandelt zu werden. Der Ausschuss ermöglicht damit den Menschen in NRW, aktiv zu werden, aber auch sich vor behördlicher Willkür zu schützen. Das Ziel der Abgeordneten: überparteilich und einstimmig Lösungen finden, die die Sorgen und Nöte der Petent*innen ernst nehmen. Das Petitionsgrundrecht ist als Jedermannsrecht in der Verfassung verankert und der Zugang zum Petitionsausschuss für alle Menschen daher barrierearm gestaltet. Eine einfache Mail mit Nennung von Namen und Adresse und einer Beschreibung, worum es geht, genügt für das Einreichen einer Petition. Es ist keine Sammlung von Unterschriften notwendig. Eine Petition kann auch leicht online eingereicht werden. Mehr dazu hier.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses widmen sich den unterschiedlichsten Themen. Der Jahresbericht listet auf, welche Bereiche die Petitionen im Jahr 2023 schwerpunktmäßig betroffen haben: Bauen, Wohnen, Verkehr (24 Prozent), Sozialrecht (15 Prozent), Ausländerrecht (13 Prozent)

 

Unser Grünes Team im Petitionsausschuss

Für uns als Grüne Fraktion kümmern sich  unsere Abgeordneten Christina Osei als Sprecherin für Petitionen, İlayda Bostancıeri, Jan Matzoll und Benjamin Rauer um die Anliegen der Petent*innen. Bei Fragen sind sie jederzeit ansprechbar, ebenso wie unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Petitionen, Dr. Kathrin Schaaff.

Im Fall des Mannes, dem zunächst eine Parkberechtigung verweigert worden war, konnte der Petitionsausschuss erreichen, dass das zuständige Sozialamt den Petenten erneut amtsärztlich begutachtet hat. Das Ergebnis: Seine außergewöhnliche Gehbehinderung wurde festgestellt und er kann nun eine Parkberechtigung nutzen. Der Petent hat mithilfe des Petitionsausschusses so einen Teil seiner Eigenständigkeit zurückerlangt.